Böhni Thomas · Nationalrat · 2012-09-19
Böhni Thomas · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion · 2012-09-19
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der GLP-Fraktion zu Block 1, zu den Themen Paralandwirtschaft und Ernährungssouveränität.
Erstens zur Paralandwirtschaft: Die GLP lehnt die Bestrebungen zur Aufnahme der paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten ins Landwirtschaftsgesetz ab. Es geht nicht darum, dass wir landwirtschaftsnahe Tätigkeiten der Bauern ablehnten. Vielmehr sollen diese Tätigkeiten nicht über das Landwirtschaftsgesetz gefördert werden. Das ist hier der springende Punkt. In vielen nebenwirtschaftlichen Tätigkeiten stehen die Landwirte in direkter Konkurrenz zum Gewerbe. Sie haben heute schon Wettbewerbsvorteile gegenüber gewerblichen Konkurrenten. Ich möchte das anhand von zwei Beispielen verdeutlichen: Einerseits haben sie Kostenvorteile wegen tieferen Bodenpreisen - das ist einfach zu verstehen -, andererseits im Bereich von neuen Technologien wegen zinslosen Darlehen zur Errichtung von Fotovoltaikanlagen, den sogenannten Glib-Geldern. Dies ist gegenüber Gewerbetreibenden und Privatpersonen einfach nicht fair.
Nichtsdestotrotz findet es die GLP sehr wichtig, dass die Landwirtschaft im grossen Stil in Fotovoltaik investiert. Für den Thurgau haben wir errechnet, dass jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von 50 Kilowatt installieren kann und dadurch 10 Prozent der Thurgauer Stromversorgung gedeckt werden können. Die GLP ist überzeugt, dass diese Art der Paralandwirtschaft wichtig ist und dadurch schlussendlich auch die Abhängigkeit von den Direktzahlungen in Zukunft reduziert werden kann.
Wenn die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten jedoch zusätzlich ins Gesetz aufgenommen werden, eröffnen sich zusätzliche Subventionsmöglichkeiten und bestehen zwischen Gewerbe und Landwirtschaft nicht mehr gleich lange Spiesse. Der Bund würde über diese Direktzahlungen eine Wettbewerbsverzerrung schaffen. Dies lehnen wir von der GLP ab. Es ist jetzt schon möglich, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten auszuüben, aber diese sollen nicht subventioniert werden.
Wir unterstützen daher im Sinne einer Klärung dieser Abgrenzungsfrage den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 2 Absatz 5 und lehnen den Antrag der Minderheit Walter zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d ab.
Zweitens zur Ernährungssouveränität: Natürlich gibt es nichts gegen eine lokale Landwirtschaft mit kurzen Transportwegen einzuwenden. Die Ernährungssouveränität macht jedoch nur im internationalen Kontext Sinn. Dieser ist über die Jahre, seit man diesen Grundsatz diskutiert, verlorengegangen. Der Begriff wird uneinheitlich verstanden. Die einen definieren ihn nach dem politischen Konzept der Via Campesina. Der Bauernverband versteht darunter einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und möchte damit den Agrarfreihandel ausbremsen und weiterhin hohe Zahlungen und einen hohen Agrarschutz rechtfertigen.
Die GLP ist der Meinung, dass Ernährungssouveränität bedeutet, dass jedes Land das Recht darauf hat, seine Ernährungspolitik selbst zu bestimmen. Wenn wir nun unsere Überschüsse mit Exportsubventionen in andere Länder schicken, stören wir deren Märkte und tun genau das, was wir im eigenen Land auch nicht möchten. Der GLP ist der hohe Selbstversorgungsgrad auch wichtig. Nur sind wir der Meinung, dass wir dann auch über den Tierbestand sprechen müssen, welcher doch sehr viel Fläche beansprucht und zudem noch Futtermittelimporte notwendig macht. Würde alles Futter für den jetzigen Tierbestand intern produziert, würde der Selbstversorgungsgrad der Schweiz von 60 auf 39 Prozent fallen. Zu der ganzen Tierdiskussion gehört natürlich auch der echte Klimaschutz, denn was nützen uns Hecken, wenn wir jedes Jahr mehr Tiere haben? Ein echter Klimaschutz bedingt weltweit weniger Tiere. Davon ist die Schweiz nicht alleine betroffen.
Die GLP will die Verdienstmöglichkeiten in der Landwirtschaft nicht schmälern. Der Bau von zum Beispiel Tiefengeothermieanlagen mit über 90 Prozent ungenutzter Abwärme ist zum Beispiel für den vermehrten Betrieb von Gewächshäusern eine Riesenchance. Die Schweiz sollte in solchen Belangen die Führerschaft anstreben. Dies hilft auch unserer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland.
Punkto Ernährungssouveränität bleibt das Problem grundsätzlich bestehen. Die grünliberale Fraktion bittet Sie daher, auf die Aufnahme dieser Definition zu verzichten.
Aus diesen Gründen werden die Grünliberalen in Block 1 der Mehrheit folgen, aber auch die Minderheiten Bertschy zur Ernährungssouveränität und Flückiger zum Thema Kerngeschäft sowie den Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a im Sinne eines guten Kompromisses unterstützen.