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Reimann Maximilian · Ständerat · 1999-12-21

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21

Wortprotokoll

Wir haben die Standesinitiative Aargau ja in das gleiche Diskussionspaket hineingepackt. Deshalb, glaube ich, wäre es angebracht, dass ich jetzt meinen Antrag begründe, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben. Ich möchte das auch im Namen meines Aargauer Standeskollegen Pfisterer tun, der heute nicht unter uns weilen kann, weil er im Grossen Rat des Kantons Aargau eine wichtige Budgetdebatte zu absolvieren hat.

Drei Gründe bewegen mich dazu, Ihnen diesen Antrag zu stellen und mich damit in Gegensatz zur vorberatenden Kommission zu begeben:

1. Die WAK ist der Ansicht - das ist ja zwischen den Zeilen ihres Berichtes zu lesen -, dass sie mit der Zustimmung zu den anderen drei Vorstössen Maissen, Bisig und Büttiker bereits ausreichend Hand zur Förderung des Wohneigentums bietet und damit die Versprechen jener Parteien und Parlamentarier abdeckt, die Anfang Jahr mitgeholfen haben, die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" zu bodigen. Das trifft aber nicht unbedingt zu. Das von der Parlamentarischen Initiative Büttiker und der gleichlautenden Parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf im Nationalrat anvisierte Bausparen war ja ohnehin stets unbestritten geblieben; Sie haben es vom Initianten auch noch selber gehört. Das Bausparen bringt vor allem jenen Mitbürgern und Wohneigentümern nichts, denen eben dieses Bausparen schon zeit ihres Lebens - unter dem jetzigen Recht - eine Tugend war. Die anderen Vorstösse hingegen betreffen den Systemwechsel. Dass man diesen prüft, geht absolut in Ordnung; ob er aber Verbesserungen oder doch eher neue Ungereimtheiten oder gar Ungerechtigkeiten bringen wird, steht im Moment noch in den Sternen. Bundesrat Villiger kann uns dazu nachher einen Zwischenbericht geben. Eine einzige und echte Erleichterung - und erst noch beschränkt auf die kantonale Ebene - bringt allein die Standesinitiative Aargau. Sie grenzt sich ohnehin schon deshalb von den anderen Vorstössen ab, weil sie ausschliesslich den Liegenschaftswert und damit die Vermögenssteuer zum Inhalt hat. Die drei anderen Geschäfte hingegen nehmen ausschliesslich auf die Einkommenssteuer Bezug.

2. In der Begründung Ihres Antrages auf Ablehnung ficht die WAK hauptsächlich mit dem Argument, die Standesinitiative verletze das Steuerharmonisierungsprinzip. Das stimmt nicht. Wir haben mit der Steuerharmonisierung bewusst und absichtlich nur die formellen Seiten im schweizerischen - bzw. im kantonalen oder interkantonalen - Steuersystem aufeinander abgestimmt, hingegen nicht die materielle Seite.

Bei der Frage der materiellen Steuerbelastung sind die Kantone weiterhin autonom. Mit einem solchen Anwendungsfall haben wir es auch bei der Standesinitiative Aargau zu tun. Entsprechend verletzt diese Initiative das verfassungsmässige Gleichbehandlungsprinzip in keiner Weise. Da irrt der Bericht unserer Kommission. So lange wir keine materielle Steuerharmonisierung haben - Gott bewahre uns davor, eine solche einzuführen! -, sind die von der Kommission genannten Befürchtungen hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Zentrumskantonen ein Schlag ins Leere. Im Übrigen haben wir auch schon erhebliche Differenzen bei der Bewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke zwischen den Kantonen. Man konsultiere nur einmal die so genannten Repartitionswerte, wie sie in der laufenden Steuerperiode 1999/2000 angewendet werden. Da klaffen die Werte der verschiedenen Kantone zum Teil recht stark auseinander. Wenn die WAK die Standesinitiative Aargau als steuergesetzwidrig bezeichnet, dann sollte sie im gleichen Atemzug auch dafür sorgen, dass diese Repartitionswerte für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke von einem Kanton zum anderen nicht derart stark schwanken können. Aber das will natürlich niemand, ich schon gar nicht. Aber in der [PAGE 1183] Argumentation müssen gleich lange Spiesse geschaffen werden, und da ist unserer WAK ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen.

3. Ein letztes Argument: Die WAK bemängelt an der Standesinitiative, dass sie zwar eine tiefere Bewertung der Liegenschaftssteuerwerte zulässt, aber nicht zwingend eine Grenze nach unten markiert. Eine solche Untergrenze ist im Lichte der nicht existierenden materiellen Steuerharmonisierung doch nicht zwingend! Das steht so im Kommentar geschrieben, Kollege Brändli. Sie müsste sogar als systemfremd bezeichnet werden. Aber ich hätte nichts dagegen, wenn wir in der weiteren Beratung trotzdem eine solche Untergrenze ziehen würden, nur schon, um die Bedenken unserer Kommission zu mildern.

Im Übrigen dürfen Sie aber doch auch mit der Vernunft der Kantone rechnen, deren Bürgerinnen und Bürger uns ja in diesen Rat gewählt haben. Ich glaube, dass kein Kanton so weit gehen wird, als Untergrenze eine Null in sein Steuergesetz zu schreiben.

Summa summarum komme ich zum Schluss, dass die Standesinitiative Aargau als eine ideale Ergänzung der Parlamentarischen Initiative Büttiker zu betrachten ist. Sie ist genau gleich strukturiert, nämlich als Ermächtigung an die Kantone, und könnte im gleichen Zuge, d. h. bei der gleichen Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes, umgesetzt werden. Sie wird sich auf die Vermögenssteuer auswirken, eine Steuer, die Sie nicht unterschätzen dürfen. Diese belastet in erster Linie jene älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, deren Ziel es ein Leben lang war, auf die Abzahlung ihrer Hypothekarschulden hinzuarbeiten, auf dass sie im Alter ein schuldenfreies Dach über dem Kopf hätten.

Geben Sie also der Standesinitiative Aargau Folge! Sie würden damit gleichzeitig auch ein kleines Zeichen der Wiedergutmachung für die seinerzeitige Verwerfung eines Gegenvorschlages zur Wohneigentums-Initiative setzen. Ein solcher Gegenvorschlag war in unserem Rat bekanntlich - wer dabei war, erinnert sich bestens - nur sehr knapp unterlegen.