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Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06

Wortprotokoll

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Sie produziert einerseits Nahrungsmittel und Dienstleistungen im Umfang von 10,3 Milliarden Franken pro Jahr, andererseits trägt sie durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion auch zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur dezentralen Besiedlung und zum Tierwohl bei. Für die Erbringung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen unterstützt der Bund die Landwirtschaft heute mit Direktzahlungen im Umfang von 2,8 Milliarden Franken. Verschiedene Vorstösse beauftragen den Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten. Zudem muss der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 vorlegen.

Ich halte meine Ausführungen zur allgemeinen Stossrichtung bewusst kurz, weil eine detaillierte Botschaft vorliegt, die Ergebnisse der Debatte des Nationalrates bekannt sind, Herr Bundesrat Schneider-Ammann bestimmt noch eine gründliche Auslegeordnung machen wird, wie dies auch in der Kommission geschah, und wir uns alle auf eine länger dauernde Debatte einrichten müssen, zumal zwanzig Minderheitsanträge und ein Dutzend Einzelanträge eingegangen sind.

In Ihrer Kommission wurde die grosse Bedeutung der schweizerischen Landwirtschaft immer wieder hervorgehoben, obwohl die Landwirtschaft für lediglich 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts verantwortlich ist. Der Bundesrat erläutert in der Botschaft, und er hat dies auch eindrücklich in der Kommission getan, dass ihm das Wohl der Bäuerinnen und Bauern und der Landwirtschaft wichtig ist. Die vorgeschlagenen Korrekturen sollen dazu dienen, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und ihre [PAGE 1092] Stellung im Markt und in der Gesellschaft behalten kann. Es geht darum, die Landwirtschaft wettbewerbsfähig in die Zukunft zu führen.

In Ihrer Kommission wurden die Akzente in Richtung Innovation, Qualität, Effizienzsteigerung und Ernährungssouveränität immer wieder betont. Der Bundesrat hat in der Kommission sein Interesse an einer produzierenden Landwirtschaft unterstrichen und darauf hingewiesen, dass 80 Prozent der Direktzahlungen auch künftig einen sehr engen Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung haben.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass über die Tierhaltung Mittel von 860 Millionen Franken eingesetzt werden. Diese Beiträge führen auch dazu, dass die Produktion intensiver wird. Die negativen Auswirkungen zeigen sich in Überproduktion, beispielsweise im Milchsektor, in erhöhten Kraftfutterimporten oder in der Beeinträchtigung der Ökosysteme. Dies führt alles zu höheren Kosten und tieferen Einkommen.

In der Eintretensdebatte in der Kommission wurde insbesondere hervorgehoben, dass die neue Gesetzgebung tendenziell die Bergbauern stärken sowie den Markt und die Innovation fördern soll. Kritisiert wurde, dass die neue Vorlage administrativ nicht einfacher geworden ist. Es scheint aber zur Landwirtschaftspolitik zu gehören, dass man das, was einmal eingeführt wurde, nicht mehr abschafft, sondern im besten Fall ergänzt und durch Neues komplettiert.

In der Kommission wurde auch die Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der Konsumenten aufgezeigt. Letztlich müsse beurteilt werden, hiess es, worin der Gegenwert von 2,8 Milliarden Franken pro Jahr bestehe. Dazu kämen noch 2,5 Milliarden Franken über die Zollschiene, mit Aufschlägen und Befreiungen. Es wurde insbesondere auch auf die Bundesverfassung verwiesen, das heisst auf Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c, dezentrale Besiedlung, aber auch auf Buchstabe a, die sichere Versorgung der Bevölkerung.

Ihre Kommission tagte während vier Tagen, wobei ein Zusatztag eingeschoben werden musste, damit die Botschaft noch in dieser Session behandelt werden kann. Die Diskussion war sehr umfassend, engagiert und beinhaltete das ganze Spektrum der Landwirtschaftspolitik, von der Bundesverfassung über Versorgungssicherheit, Verwertungsbeiträge für Beeren, Direktzahlungen für Golfplätze, Import von Stiersamen bis zu allfälligen Hornbeiträgen. Ihre Kommission behandelte rund siebzig Anträge, mehr als zwanzig davon werden heute in Form von Minderheitsanträgen nochmals zur Diskussion gestellt. Dazu kommen, wie ich gesagt habe, noch zwölf Einzelanträge.

Ich habe mich als Präsident der WAK gefragt, ob wir mit diesem Ergebnis überhaupt im Rat antreten dürfen. Wir tun dies aus folgenden Überlegungen: Das Ergebnis ist nach intensiven Diskussionen zustande gekommen. Die Abstimmungsergebnisse waren zum Teil knapp, eine Ausmehrung im Rat scheint deshalb angezeigt. Es handelt sich letztlich in vielen Fragen um Details, während die Stossrichtung der Vorlage insgesamt von der Kommission klar unterstützt worden ist; dies geht auch daraus hervor, dass Eintreten einstimmig beschlossen und die Vorlage schliesslich in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung angenommen wurde.

Ich verzichte darauf, in der Eintretensdebatte auf einzelne Punkte der Detailberatung einzugehen, und konzentriere mich auf lediglich zwei zentrale Aspekte:

1. Die WAK-SR beantragt mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den vierjährigen Zahlungsrahmen um 160 Millionen Franken, das heisst um 40 Millionen Franken pro Jahr, aufzustocken, wie das auch der Nationalrat beschlossen hat. Indem diese zusätzlichen Mittel für Investitionskredite und Beiträge für Strukturverbesserungen eingesetzt werden, sollen die notwendigen Anpassungen in der Landwirtschaft im Sinne der vorliegenden Revision möglich gemacht werden. Diese Erhöhung wurde auch von der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren gefordert und gestützt. In einem Schreiben an die Kommission beurteilt sie die Mittel und die Investitionskredite als eines der wichtigsten Instrumente, um die Landwirtschaftsbetriebe an den Strukturwandel, die Marktbedingungen und die Anforderungen der Agrarpolitik innert nützlicher Frist anzupassen. Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt hier, insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

2. In Bezug auf das "Filetstück" der Vorlage - die Versorgungssicherheitsbeiträge - beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Abstufung des Grünlandbeitrags unter Berücksichtigung des Viehbesatzes beizubehalten. Die Kommissionsmehrheit argumentiert hier, dass damit die negativen Anreize der heutigen Tierhalterbeiträge wegfallen würden, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Streichung hingegen wesentlich gemildert werden könnten. Eine Minderheit spricht sich hier eher für den Entwurf des Bundesrates und damit für den Entscheid des Nationalrates aus, weil damit Anreize geschaffen werden, welche zu einer Reduktion der Überproduktion, der Umweltschäden und zu einem um 130 Millionen Franken grösseren Sektoreinkommen führen würden.

Ich danke zum Schluss der Verwaltung dafür, dass sie in der Kommission keine Frage unbeantwortet liess und uns bei der Behandlung all dieser Anträge stark unterstützte. Ich danke auch dem Bundesrat für seine Präsenz und für seine klaren Stellungnahmen zu den zentralen Punkten. Ich danke den Kommissionsmitgliedern für die sehr engagierte Debatte, die einen zusätzlichen Sitzungstag erforderte und heute vermutlich fortgesetzt wird.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Gesamtabstimmung sowohl den Gesetzesänderungen wie auch der beantragten Erhöhung des Zahlungsrahmens zuzustimmen. In der Detailberatung werde ich dann noch weitere Ausführungen machen. Nun wünsche ich uns allen eine angeregte Debatte. Ich bitte Sie, in der Detailberatung die Gesamtstossrichtung der Vorlage nicht aus den Augen zu verlieren; diese wurde in der Kommission durch einstimmige Entscheide beim Eintreten und in der Gesamtabstimmung im Wesentlichen bestätigt.