Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-03-07
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-07
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die von Ständerat Lombardi am 15. Juni 2012 eingereichte Motion 12.3637, "Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten", am 25. Februar 2013 beraten. Im Ständerat wurde der Vorstoss am 17. September 2012, während der Herbstsession, mit 27 zu 11 Stimmen angenommen.
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Binnenmarktgesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze zu unterbreiten, sodass im Rahmen der Wachstumspolitik auf nationaler Ebene die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne eines Mindeststandards wie folgt teilharmonisiert werden: von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Als Alternative wäre eine Gesetzgebung aufgrund der gewerbepolizeilichen Kompetenz des Bundes gemäss Artikel 95 der Bundesverfassung zu prüfen.
Begründet wird die Motion damit, dass der Detailhandel mit seinen 370 000 Mitarbeitenden von der massiven Zunahme des ökonomisch und ökologisch schädlichen Einkaufstourismus stark betroffen ist. Pro Jahr wird mit einem Betrag von 5 bis 8 Milliarden Franken gerechnet - Tendenz stark steigend -, den die Schweizer Konsumenten im benachbarten Ausland ausgeben. Damit sind 15 000 Arbeitsplätze akut gefährdet, und der Staat verliert natürlich entsprechende Mehrwertsteuereinnahmen.
Die Ladenöffnungszeiten werden als wichtigster Standortfaktor für den Detailhandel angegeben. Im Vergleich zu den Nachbarländern hat die Schweiz jedoch die restriktivsten Öffnungszeiten. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen, z. B. bei Flughäfen, Bahnhöfen und Tankstellen, sind wettbewerbsverzerrend. Mit der Teilharmonisierung sollen gleich lange Spiesse für alle Geschäfte im Detailhandel und im gewerblichen Fachhandel erreicht werden, um damit den Binnenmarkt zu stützen.
Mit der mit dieser Motion angestrebten Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten - sie ist nach Aussage des Motionärs sozialverträglich, respektiert die Schutzvorschriften des Arbeitsgesetzes vollumfänglich und belässt auch den Kantonen weiterhin Freiraum - wird dem Detailhändler ermöglicht, seine Öffnungszeiten besser den Bedürfnissen seiner Kunden anzupassen.
Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion. Die Mehrheit der Kommission befürwortet die Motion grundsätzlich, empfiehlt die Annahme und ist der Meinung, dass sich mit der Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten im Detailhandel der Einkaufstourismus einschränken lasse und sich die Annahme der Motion positiv für das Gewerbe und für den Erhalt von Arbeitsplätzen auswirken werde. Es wurde vorgebracht, dass die Motion auch vom Detailhandel selber, vom Schweizerischen Gewerbeverband, von Schweiz Tourismus und vom Konsumentenforum befürwortet werde und dass die kantonale Hoheit zur weitergehenden Legiferierung innerhalb des Arbeitsgesetzes gewahrt bleibe.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass längere Öffnungszeiten ein Mittel zum Bremsen des Einkaufstourismus seien, vor allem in den Regionen, die noch keine liberalen Öffnungszeiten haben, und dass gleichzeitig auch dem veränderten Einkaufsverhalten generell Rechnung getragen werden könne; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten von flexibleren und unterschiedlich wählbaren Arbeitszeiten profitieren. Es wurde aber auch festgehalten, dass die Motion nicht dazu führen dürfe, dass die kantonalen Kompetenzen generell beschnitten werden. Die Verwaltung hat bestätigt, dass die Motion nicht dazu führen wird.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Annahme der Motion ab. Sie wehrt sich gegen eine Entwicklung in Richtung einer 24-Stunden-Gesellschaft und befürchtet, dass mit der vorgeschlagenen Regelung eine Schwächung beim Arbeitnehmerschutz einhergehen könnte. Sie weist darauf hin, dass an der Urne praktisch sämtliche einschlägigen Abstimmungen gewonnen worden seien, und bezweifelt generell, dass längere Ladenöffnungszeiten automatisch mehr Umsatz generierten. Sie stellt zudem in Abrede, dass das Anliegen der Motion einem Bedürfnis der Bevölkerung entspreche; Einkaufstourismus oder Shoppingtourismus habe es schon immer gegeben, unabhängig von den Öffnungszeiten. Nach Auffassung der Minderheit untergräbt die Motion die Kompetenz der Kantone, womit sie dem Föderalismus zuwiderlaufe.
Die Kommission hat einen Antrag de Buman, wonach die Öffnungszeiten am Samstag bis 18 Uhr statt bis 19 Uhr dauern sollen, mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Text der Motion ist anschliessend - könnten Sie ein wenig ruhiger sein, ich verstehe fast mein eigenes Wort nicht mehr, Herr Pardini - mit dem Zusatz ergänzt worden: "Von dieser Harmonisierung ausdrücklich ausgenommen bleiben die kantonalen Feiertage." Dies war ebenfalls ein Antrag de Buman, der mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung [PAGE 154] angenommen worden ist. In der Schlussabstimmung ist die Motion mit 17 zu 7 Stimmen angenommen worden.
Ihre Kommission bittet Sie um Annahme der Motion.