Brändli Christoffel · Ständerat · 1999-12-21
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21
Wortprotokoll
Die Kommission hat betreffend die Standesinitiative Aargau in ihrem Bericht vom 4. November 1999 ausführlich begründet, weshalb sie Ihnen beantragt, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die Standesinitiative Aargau will durch eine neue Vorschrift das Steuerharmonisierungsgesetz dahingehend ergänzen, dass das selbst genutzte Wohneigentum bei der Vermögenssteuer von den Kantonen tiefer bewertet werden kann als die übrigen Vermögenswerte und damit auch zu einem entsprechend geringeren Betrag versteuert werden muss. Es geht darum, den Kantonen eine Kompetenz einzuräumen, diese Vermögenswerte tiefer zu besteuern, wobei bei den Gesprächen, die wir mit den Initianten geführt haben, klar gemacht wurde, dass sich das selbst genutzte Wohneigentum nur auf Erstwohnungen bezieht.
Das Anliegen der Standesinitiative schafft zwei Probleme:
1. Es ist auf das Rechtsgleichheitsgebot hinzuweisen. Würde ein Kanton von der vorgeschlagenen Möglichkeit Gebrauch machen, kämen die Wohneigentümer bei der Vermögenssteuer in den Genuss einer milderen Besteuerung als die Eigentümer von beweglichen Vermögenswerten. Aber auch die Eigentümer von unbeweglichen Vermögenswerten, soweit diese vermietet werden, wären gegenüber den Wohneigentümern vermögenssteuerrechtlich benachteiligt; dies gilt durchwegs für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
2. Sodann ist eine zusätzliche Kann-Vorschrift im Steuerharmonisierungsgesetz nicht unproblematisch, würde sie in einem wichtigen Bereich doch zu einer neuen Disharmonisierung und auch zu einem Steuerwettbewerb unter den Kantonen führen. Dabei ist zu bedenken, dass für diesen Wettbewerb lange nicht alle Kantone gleich gut gerüstet sind. Wir meinen, dass diese Fragen des Wohneigentums über die Initiativen, die einen Systemwechsel beantragen, und auch über die Parlamentarische Initiative Büttiker zu lösen sind. Dieser Weg gibt die richtige Richtung vor. Hingegen ist die Einführung kantonaler Kompetenzen, die zu einer weiteren Entharmonisierung führen, nicht der richtige Weg.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative Aargau keine Folge zu geben. Sie haben eben den erwähnten Bericht dazu erhalten.