AB 14693
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Ich habe bei meinem Eintretensvotum gesagt, dass der Systemwechsel auch dazu beitragen kann, dass Mieterinnen/Mieter und Wohneigentumbesitzende gleich behandelt werden. Das bedeutet eben, dass wir auch hier keine grösseren Abzüge zulassen dürfen. Sie können sich hier als Faustregel ungefähr folgende Beträge merken: Beim Bundesrat bzw. bei der Minderheit II ergeben sich ungefähr 100 Millionen Franken für Ausfälle, bei der Minderheit Raggenbass 200 Millionen Franken und bei der Minderheit I, vertreten durch Herrn Zuppiger, etwa 300 Millionen Franken.
Es ist richtig gesagt worden, dass es hier um die Unterstützung der Ersterwerber geht. Zum Glück wurde bis jetzt noch nicht gesagt: von Neuerwerbern. Denn wenn man die Minderheit I anschaut, bedeutet das, dass man 15 Jahre lang steuerbegünstigt ist, wenn man Wohneigentum erworben hat. Wenn man behauptet, es sei immer noch eine Förderung von Neueinsteigern, wenn man auch im 15. Jahr Abzüge machen kann, dann ist das doch eigentlich leicht lächerlich. Deshalb ist der Antrag der Minderheit I wirklich weit von dem entfernt, was er vorzugeben scheint.
Es ist - wie auch Frau Goll gesagt hat - ganz klar wieder eine steuerliche Begünstigung derjenigen, die Wohneigentum haben. Es stimmt: Sie besitzen das Wohneigentum noch nicht lange, aber es sind doch wieder Leute aus jenen 30 Prozent, die Wohneigentum haben. Mit der Minderheit Raggenbass geht es wenigstens nur zehn Jahre, bis man diese Abzüge nicht mehr machen kann. Aber die Abzüge sind grösser als beim Entwurf des Bundesrates. Wie ich auch am Anfang gesagt habe: Das Äusserste, dem wir von der sozialdemokratischen Fraktion zustimmen können, ist der Entwurf des Bundesrates.
Frau Genner hat vorhin darauf hingewiesen, dass die Behandlung des Antrages Raggenbass in unserer Kommission etwas schnell gegangen ist; sonst hätten wir hier nämlich auch noch einen Antrag gestellt, überhaupt keine solche Steuerbefreiung zu machen. Dieser Antrag liegt jetzt nicht vor. Aber wir haben ja auch noch einen Zweitrat.
Trotzdem möchte ich Ihnen hier, im Sinne der Konsistenz auch zu meinem Eintretensvotum, empfehlen, dem Bundesrat zu folgen.