Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Am 27. November 2005 trat ein in der Bundesverfassung verankertes, auf fünf Jahre befristetes Moratorium für die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft in Kraft. Dieses wurde im Rahmen des Gentechnikgesetzes um weitere drei Jahre bis November 2013 verlängert. Mit der laufenden Revision des Gentechnikgesetzes soll der Anbau von GVO in Koexistenz mit der gentechfreien Landwirtschaft gesetzlich verankert werden. Mit Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes muss der Bundesrat bis Mitte 2016 einen Bericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse zu den gentechnisch veränderten Pflanzen vorlegen. Dieser gibt uns die Grundlage, die Lücken in der geltenden Gentechnikgesetzgebung zu schliessen. Eine vierjährige Verlängerung des Moratoriums für das Inverkehrbringen von GVO hält die Mehrheit Ihrer Kommission deshalb für sinnvoll. Die Minderheit Freitag lehnt dies ab.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, der Verlängerung des Gentechmoratoriums zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgte in der Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Einzelantrag Gutzwiller lag in der Kommission nicht vor.