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Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Der Agronom Eberle hat es mir als Berufskollegen überlassen, zu diesem Antrag zu sprechen.

Der Entscheid, behornte Kühe zu halten, ist dem Betriebsleiter zu überlassen. Dieser soll nicht durch eine staatliche Massnahme beeinflusst werden. Es gibt dazu verschiedene Gründe.

1. Die Enthornung verläuft für die Kälber schmerzfrei, unter Narkose. Das ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben. Der Verzicht auf die Praxis der Enthornung trägt nicht zum Wohlergehen der Tiere bei, im Gegenteil, er erhöht das Risiko von Unfällen und gegenseitigen Verletzungen unter den Tieren, insbesondere in Freilaufställen. Jeder, der schon einmal an einem solchen Ort gearbeitet hat, kann das nachvollziehen.

2. Der Verzicht auf die Enthornung erhöht für die Halter der Tiere das Risiko von schweren, teilweise tödlichen Unfällen. Es gibt diesbezügliche Erkenntnisse aus einer Studie, die 2004 in Österreich gemacht wurde. Knapp 30 Prozent der Verletzungen durch Rinder betreffen den Kopf und den Hals der verletzten Personen. Die Hälfte aller Unfälle durch Rinder erfolgt durch einen Hieb mit dem Kopf oder den Hörnern. Unfälle finden statt, und sie können gravierend sein.

Es existiert keine Statistik aus der Schweiz zu Unfällen mit behornten Kühen. Aufgrund der Unsicherheit wäre es jedoch unverantwortlich, vom Bund aus einen Beitrag für den Verzicht auf Enthornungen einzuführen und damit, als Kehrseite davon, Unfälle willentlich zu fördern. Für den Fall, dass ein Marktpotenzial für Milch- und Fleischprodukte von behornten Kühen besteht, soll das der Markt wiederum mit höheren Verkaufspreisen oder mit einem entsprechenden Label realisieren. Auf keinen Fall kann es Sache des Bundes sein, den Verzicht auf eine tierschutzgemässe Enthornung mit Beiträgen zu unterstützen.

Noch ein Detail: Sie wissen, dass einige Rinderrassen genetisch hornlos sind. Es wäre ja geradezu eine Rassendiskriminierung, wenn für Angusrinder oder Gallowayrinder keine Beiträge bezahlt würden, weil sie genetisch gar keine Hörner haben können. Ich bitte Sie doch, hier etwas Vernunft walten zu lassen und nicht Dinge zu fordern, die gelegentlich gar nicht realisierbar sind. Gerade die Angusrasse ist die weitestverbreitete Mutterkuhrasse, die wir heute in unserem Land haben.

Der Verzicht auf eine Enthornung ist nicht Teil der für die Landwirtschaft festgelegten Verfassungsziele, zumindest finde ich in Artikel 104 der Bundesverfassung nichts dazu. Deshalb ist es auch nicht wünschenswert, dass eine solche Massnahme noch mit Bundesmitteln gefördert wird. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gerade im Bereich des Tierwohles mit dem BTS- und dem RAUS-Programm viel gemacht, sodass heute Tiere tierschutzkonformer gehalten werden können. Das setzt aber auch voraus, dass die Tiere enthornt werden, damit sie sich nicht verletzen - und noch viel mehr, damit die Menschen, die mit den Tieren arbeiten, sich nicht einer Gefahr aussetzen.

Ich möchte Sie bitten, hier dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.