Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-12-12
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
In zwei Punkten sind wir uns im Saal wohl alle einig: [PAGE 1208]
1. Der Umbau des Direktzahlungssystems hat auf Grünlandbetriebe im Tal, in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet massive, einschneidende, nicht zu unterschätzende Auswirkungen.
2. In der Konsequenz werden die betroffenen Betriebe, vor allem in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet, vor eine nur schwer lösbare Aufgabe gestellt.
Ohne massive Anpassungen respektive Veränderungen werden diese Bauernfamilien sehr viele Direktzahlungen verlieren. Verändern sie sich und extensivieren sie ihren Betrieb, verlieren sie an Produktivität und logischerweise an Einkommen. Damit wird aber das Verfassungsziel der Versorgungssicherheit unzweifelhaft infrage gestellt. Exakt in diesem Kontext bringen die Anträge Bischof, sprich Mehrheit der Kommission, wie auch Baumann, sprich Minderheit I, zu Artikel 72 eine Entschärfung: Sie schaffen die gewünschte, notwendige und dringende Akzeptanz bei den Direktbetroffenen - nicht mehr und nicht weniger.
Die Agrarpolitik verfehlt ihr Ziel bei Weitem, wenn ein Bauer, der auf einer Hektare Land etwas mehr Tiere hält und somit indiskutabel mehr Arbeit leistet, gleich entschädigt wird, wenn er diese Fläche nur minimal bewirtschaftet. Diese Agrarpolitik verfehlt ihr Ziel. Die erbrachte Mehrleistung an Arbeit - Kollege Freitag hat es im Eintretensvotum angesprochen - muss mitberücksichtigt werden. Es gilt, mit einer Limite einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Fläche und Tieren zu finden und damit keinen Anreiz zu setzen, übermässig viele Tiere zu halten.
Präzis aufgrund dieser Fakten und Zahlen machen sich Bauernfamilien in verschiedenen Kantonen, speziell aber - ich sage es offen und ehrlich - in den beiden Appenzell, im Toggenburg, in der Innerschweiz und im Berner Oberland, im Voralpengürtel ganz allgemein, ernsthafte Zukunftssorgen. Entsprechend scheint es mir jetzt ein Gebot der Stunde zu sein, dass die Übergangsbeiträge zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge in Artikel 72 reduziert werden. Wir haben es von Herrn Freitag gehört: Nach seinem Modell müssen ja die Gelder zur Unterstützung der Betriebe mit einer hohen Differenz gemäss Absatz 3 von irgendwoher kommen. Das heisst also im Klartext, dass die kleinen, aber auch negativ betroffenen Betriebe noch weniger zur Verfügung haben, weil sie eben zugunsten der grossen Betriebe nachher wieder Beiträge freigeben müssen.
Ich gehe davon aus, dass wir bei der Behandlung von Artikel 77 auch noch den Antrag Baumann vorgestellt erhalten werden, damit wir diese beiden Anträge einander gegenüberstellen können.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, in einer ersten Abstimmung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und nachher bei Artikel 77 entsprechend zu entscheiden.