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Altherr Hans · Ständerat · 2012-12-12

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen hier, in Absprache mit Herrn Hess, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Dieser hat die Bestimmung, über die wir diskutieren, mit 126 zu 49 Stimmen angenommen. Unsere Kommission hat mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluss des Nationalrates abgelehnt, ein Minderheitsantrag wurde aber nicht eingereicht.

Ich bin der Meinung, dass wir hier dem Nationalrat folgen und damit eine Differenz vermeiden können. Die Formulierung in Artikel 89a Absatz 3 ist klar und selbsterklärend: "Die direkt betroffenen Gewerbebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet und deren gewerbliche Organisationen und Branchenverbände können angehört werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Es ist wichtig und richtig, dass die Direktbetroffenen angehört werden. Damit ist sichergestellt, dass das Schlafen im Stroh oder die sogenannten Besenbeizen nicht neben der Branche vorbei bewilligt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes, wie wir es beschlossen haben.

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