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Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-12-16

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Mit der 4. und 5. Revision, mit den Revisionen 6a und 6b und wahrscheinlich auch noch weiteren Revisionen erreichen wir eine bessere Eingliederung, weniger Neurenten sowie mögliche Sparmassnahmen auf der Ausgabenseite der IV. Auf der Einnahmenseite haben wir bekanntlich eine befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Überdies übernimmt der Bund neu auch die Zinskosten. Nun geht es noch um den ordentlichen Beitrag des Bundes. Er ist darin begründet, dass viele Menschen mit Behinderungen nie und nimmer einigermassen risikogerechte Prämien entrichten können - denken wir an Geburtsbehinderte oder Junginvalide.

Wie soll der Bundesbeitrag nun definiert werden? Die Kommission schliesst sich hier im Grundsatz dem Ständerat an. Der Bundesbeitrag soll sich der Entwicklung der Versicherung anpassen. Anders aber und zusätzlich sollen zwei Schranken festgelegt werden. Zum einen wird die verfassungsmässige Schranke von Artikel 112 Absatz 4 der Bundesverfassung beachtet: Der Bund muss maximal 50 Prozent bezahlen. Zum anderen erscheint die Schranke von 37,7 Prozent, die auf den 1. Januar 2008 eingeführt wurde, ebenfalls als sinnvoll und soll in Absatz 5 verankert werden. Die neue Finanzierungsbestimmung erlaubt es, dass sich der Bundesbeitrag zwischen diesen beiden Schranken bewegen kann. Entwickelt sich die Finanzlage des Sozialwerkes so, wie wir es uns erhoffen, so sinkt auch der Bundesbeitrag. Falls sich die Kosten aus unerwarteten Gründen anders entwickeln sollten, so hat der neue IV-Fonds, der ja ab dem 1. Januar 2011 aktiv ist, mit dem Bund einen treuen Finanzierungspartner.

Die Kommission wollte keinen Finanzierungsschlüssel, der das Risiko der Finanzentwicklung einseitig dem Sozialwerk anlastet. Wir hoffen alle, dass nach dem Ablaufen der befristeten Zusatzfinanzierung die Finanzen der IV im Lot sein werden. Aber jetzt schon übermütig zu werden ist nicht angebracht. Die Minderheit will auf eine Diskontierung des Bundesbeitrages verzichten. Bundesrat und Ständerat, aber auch die Kommissionsmehrheit möchten an dieser Konstruktion festhalten; aber, wie gesagt, mit je einer Schranke auf beiden Seiten.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Anträge der Minderheit zu den Absätzen 2 und 3 abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit, namentlich jenem zu Absatz 5, zuzustimmen.