Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-12-16
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Wir haben aus den Medien - in mehrfacher Ausführung - vernehmen können, dass die Meinungen gemacht seien, und wir haben es hier in der Diskussion im Rat noch einmal mitverfolgen können. Das gehört zum politischen Geschäft. Etwas befremdlich scheint mir hingegen, dass man den Eindruck gewinnen muss, der Text sei von der gegnerischen Seite nicht gelesen und deshalb - alleine deshalb - auch nicht verstanden worden. Das sind Indizien für eine voraufklärerische Auseinandersetzung. Jedenfalls hat alles, was die Gegnerschaft hier vorträgt, etwas Bekenntnishaftes - fast ein bisschen nach dem gleichen Reflex wie in den 1970er Jahren: Wenn man "Quote" hört, hat man etwa das gleiche Gefühl, wie wenn damals "Moskau" erwähnt wurde. Wir wissen, dass wir hier den kollektiven Ausgang aus der tatsächlich selbstverschuldeten Unmündigkeit nicht zustande bringen. Wir könnten aber wenigstens sicherstellen, dass der Text, um den es wirklich geht, einmal vorgetragen und damit auch gehört wird. Das unternehme ich hier gerne.
Wir haben unter dem Titel "Verpflichtung von Grossunternehmen" in Artikel 8b Absatz 1 den folgenden Text: "Beitragspflichtige private und öffentliche Unternehmen" - also auch der Bund -, "die 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen mindestens 1 Prozent Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen: a. deren Rente im Rahmen der 6. IV-Revision herabgesetzt oder aufgehoben wurde und b. die Massnahmen zur Wiedereingliederung gemäss Artikel 8a durchlaufen haben." Absatz 2 lautet: "Unternehmen, welche ihrer Verpflichtung gemäss Absatz 1 nicht nachkommen, leisten eine zweckgebundene Abgabe in der Höhe einer minimalen jährlichen Invalidenrente. Die Abgabe ist geschuldet für jeden Arbeitsplatz, der gemäss Absatz 1 besetzt werden sollte." Der Absatz 3 lautet: "Der Ertrag der Abgaben gemäss Absatz 2 wird für die Finanzierung der Eingliederungsmassnahmen der Versicherung sowie für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Personen, welche eine IV-Rente beziehen oder bezogen haben, sowie für Personen, welche von Invalidität bedroht sind, verwendet." Absatz 4 schliesslich lautet: "Der Bundesrat regelt die nähere Umsetzung." Man muss auch noch wissen, dass bei den Übergangsbestimmungen in Litera c eine Befristung auf zehn Jahre ins Gesetz geschrieben werden soll.
Worum geht es hier eigentlich? Dieser Artikel 8b ist primär ein Anliegen der KMU-Wirtschaft, er ist ein Anliegen des Gewerbes. Ich meine es genau so und sage das hier nicht einfach als billige Fabel. Es ist kein Etikettenschwindel. In der 5. IV-Revision haben wir mit aller Deutlichkeit irgendwelche Quoten abgelehnt. Die Begründung lautete, wir hätten in der Schweiz eine KMU-Welt, eine KMU-Wirtschaft; wir könnten es doch einem Schreiner mit drei Angestellten nicht zumuten, dass er hier eine Quote erfüllen müsse. Wir haben also eine Quote abgelehnt. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Nachgewiesenermassen fördern eben gerade diese KMU-Betriebe die Integration. Hingegen hat ein Grossunternehmen aus Basel, aus der Pharmabranche, mindestens zweimal durch eine ranghohe Vertreterin öffentlich dahingehend verlauten lassen, dass es nicht seine Sache sei, Leute zu integrieren. Eine Pro-Infirmis-Umfrage bei all diesen Grossunternehmen hat klar gezeigt - man sagt es offen -, dass sie es nicht als Aufgabe der grossen Unternehmen mit über 250 Angestellten pro Betrieb erachten, Leute zu integrieren. Es geht also um eine wirtschaftsinterne Lastenverteilung.
Wer trägt die Last dieser Integration? Es sind einmal mehr vor allem die KMU, die diese Lasten tragen. Wenn jetzt das Gewerbe hier reflexartig diese Kritik vorträgt, dann soll man das doch beachten. Es geht darum, wer die Last dieser [PAGE 2090] Integration trägt: Es sind die kleinen und die mittleren Unternehmen und eben nicht die grossen - die entziehen sich dieser Aufgabe. Da hilft es auch nichts, wenn man in den Medien ankündigt, man habe jetzt mit dem BSV ein Programm aufgegleist und solche Dinge. Man soll doch bitte bei Gelegenheit den Tatbeweis erbringen, bei der politischen Behandlung hier im Rat, wenn es um das Handwerkliche, um das Mühsame geht.
Es geht hier um eine massgeschneiderte Massnahme. Sie nimmt die Revision 6a sehr ernst. Sie will eben verhindern, dass es wie im Ausland Mitnahmeeffekte gibt. Wir haben jetzt sogar von bundesrätlicher Seite wieder gehört, Deutschland und alle anderen europäischen Länder hätten schlechte Erfahrungen gemacht. Wir installieren hier ja gerade nicht eine solche Quote, wir installieren etwas Intelligenteres; darum habe ich den Text vorgelesen. Wir nehmen nur Leute in das System auf, die 6a durchlaufen haben - nur die nehmen wir auf. Wir wollen nicht, dass in den Betrieben Rentner beschäftigt werden, nur damit man eine Quote erfüllt. Das ist die Überlegung. Es soll nicht eine Suche nach Rentnern stattfinden, sondern die Revision 6a soll tatsächlich verwirklicht werden. Wenn man irgendwelche Bedenken hat, es werde technisch nicht richtig gehandelt, beachte man Absatz 4. Dort wird dem Bundesrat ausdrücklich gesagt, er solle die Details richtig regeln.
Es stellt sich die Frage nach der Alternative, danach, was denn sonst geschehen soll. 17 000 von 250 000 Personen wollen wir mit der IV-Revision 6a in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen. Bitte, wenn Sie, nach all dem, was ich gesagt habe, das nicht mit dieser begrenzten, befristeten Quote machen, wie wollen Sie es denn sonst machen? Es wurde nie eine Alternative genannt, ausser diesen allgemeinen Formulierungen im Sinne von: In der Schweiz kommt es dann schon gut. Aber gerade die Grossen haben ja explizit erklärt, sie seien dafür nicht verantwortlich - ob mit gesetzlicher Verpflichtung oder ohne.
Schliesslich verweise ich noch einmal sehr klar auf die Befristung. Die Mehrheit der Kommission will keinen Paradigmenwechsel. Wir wollen keine IV mit generellen Quoten. Aber man will die IV-Revision 6a wirklich umsetzen, und zwar innerhalb von zehn Jahren; man will mit einem gewissen Druck diese Befristung ausnützen und die Leute zurück in den ersten Arbeitsmarkt führen. All das ist nur politisches Handwerk, all das ist ganz klar ein pragmatischer Ansatz. Es wäre schon gut, wenn man nicht allzu oft dazu neigen würde, nicht mehr eine wirkliche Auseinandersetzung mit Argumenten zu führen. Dieses Bekenntnishafte, das da stattfindet, diese Label-Politisierung, die macht einem manchmal etwas Mühe.
Damit ist übrigens auch gesagt, dass die Kommissionsmehrheit aus den gleichen Gründen, aus denen sie für Annahme von Artikel 8b ist, auch gegen die Minderheits- bzw. Einzelanträge antritt, mit denen man eine generelle Quote oder einen höheren Prozentsatz einführen will. Sie will die IV nicht nach dem Vorbild schlechter ausländischer Beispiele umbauen.