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Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-12-16

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Artikel 32 ist ein Rettungsschirm, wie dies von Frau Schenker dargelegt worden ist. Die Frage ist nun: Wie lange darf das Angebot eines Rettungsschirms bestehen? Darin liegt die Differenz zwischen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit. Das Angebot eines Rettungsschirms ist begrenzt, und es ist dann immer die Frage, welche Begrenzung angemessen ist und welche nicht. Braucht es vielleicht einen bestimmten Druck, um sich bewusst zu werden, dass eine Grenze besteht? Oder kann man ohne diese Grenze leben oder diese Grenze ausdehnen? Wir sind der Meinung, dass die Dauer von drei Jahren angemessen ist und dass wir einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent berücksichtigen sollen. Wenn Frau Schenker angetönt hat, dass der Mindestinvaliditätsgrad für den Bezug einer Rente 40 Prozent beträgt und hier eine Angleichung stattfinden soll, muss dem entgegengehalten werden, dass es hier um eine andere Situation geht; diesen 50 Prozent liegt die Annahme zugrunde, dass eine 50-prozentige Leistungseinschränkung eine erhebliche Einbusse an Einkommen für den Versicherten wie auch eine Einbusse an Arbeitsleistung für den Arbeitgeber darstellt. Die 50 Prozent sind auch nicht eine absolute Zahl, sondern sind in Relation zur Erwerbstätigkeit zu sehen. Wenn eine Person nur zu 50 Prozent erwerbstätig ist und eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit erleidet, ist sie noch zu 25 Prozent arbeitsfähig. Diese 50 Prozent sind also in Relation zur Erwerbstätigkeit zu sehen. Bei den Fristen ist auch an eine Koordination mit dem BVG zu denken.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion erachtet drei Jahre als angemessen und 50 Prozent als zumutbar und wird den Mehrheitsanträgen zustimmen.

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