Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-05
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung. Es ist in der Tat so, wir haben in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen entschieden. Das Resultat sagt alles über die vorausgegangenen Diskussionen aus.
Kurz: Menge mal Preis gleich Kosten. Die Menge, die Anzahl der nachgefragten ärztlichen Leistungen, multipliziert mit deren Preis ergibt die Kosten, die dann in den Krankenkassenprämien abgebildet sind. Was die Preise der Leistungserbringer anbelangt, so werden diese, zumindest in den nächsten Jahren, der allgemeinen Kostenentwicklung folgen. Die einzige Möglichkeit, im ambulanten Bereich die Gesamtkosten beeinflussen zu können, ist demnach die Mengensteuerung. Wenn ich die Zahlen anschaue, die für 2011 publiziert worden sind, stelle ich fest, dass im ambulanten Bereich, gerade in den Spitälern, eine Kostensteigerung von 10,9 Prozent festzustellen war, bei der Behandlung durch Ärzte eine von 4,2 Prozent.
Ich bin von meiner wirtschaftlichen Grundhaltung her zurückhaltend gegenüber weiteren staatlichen Steuermassnahmen im bereits überregulierten Gesundheitsbereich. Solange wir aber mit der heutigen Ausgestaltung immer noch einen umfassenden Vertragszwang haben, solange jeder ohne jede finanzielle Mitverantwortung die gleichen [PAGE 417] ambulanten Leistungen fünfmal pro Woche bei fünf verschiedenen Ärzten abrufen kann, so lange braucht es - das ist meine Überzeugung - eine gewisse Mengensteuerung im Angebot. Die nun ein letztes Mal vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsregulierung hat den entscheidenden Vorteil, dass sie föderalistisch ausgestaltet ist und nur die Spezialisten betrifft. Wenn ein Kanton - man muss es immer wieder sagen - die Zulassungsregulierung nicht will, dann verzichtet er darauf. Punkt. Kantone, welche mit neuen Praxiseröffnungen von Spezialisten überschwemmt werden - wie zum Beispiel die angesprochenen Kantone Genf, Basel-Stadt und Tessin -, können dann steuernd eingreifen. Sie können, aber sie müssen es nicht. Auch in meinem Kanton hat man mir gesagt, man brauche das im Moment nicht. Dabei wird es bleiben, auch wenn wir hier diese Regulierung treffen.
Ich habe vor einigen Tagen, wie wahrscheinlich Sie auch, die Kopie eines Schreibens des Genfer Gesundheitsdirektors Unger erhalten. Kollegin Maury Pasquier hat bereits darauf hingewiesen; nur zwei Zahlen daraus: "Les coûts de la médecine de ville dans le canton de Genève sont supérieurs de 62 pour cent à la moyenne nationale, loin devant Bâle-Ville qui se situe 'seulement' 22 pour cent au-dessus de la moyenne suisse." Herrn Ungers zweite Bemerkung ist die folgende: "Les coûts totaux par assuré montrent que Bâle-Ville est le canton le plus cher en valeur absolue. Ses coûts sont supérieurs de 32 pour cent à la moyenne suisse, devant Genève avec 26 pour cent." Er fügt noch an "que l'augmentation importante des coûts de la médecine de ville de 10 pour cent de ces trois dernières années est aussi liée à la suppression de la clause du besoin".
Es kann doch nicht sein, dass wir jenen Kantonen, die das wollen und die insbesondere ein Problem mit Spezialärzten haben, die vor allem gerade auch mit den Grenzgängern kämpfen, nicht die Möglichkeit geben wollen, steuernd einzugreifen! Herr Regierungsrat Unger sagte uns auch, dass von allen ZSR-Nummern, die in den letzten Monaten verlangt worden sind, 51 Prozent Grenzgänger betreffen; diese wohnen also gar nicht in Genf, die fahren am Morgen nach Genf, betreiben eine Praxis und fahren wieder zurück.
Das wollte ich einleitend noch sagen. Damit ist auch gesagt: Ich stimme dieser letztmaligen Verlängerung der Zulassungsregulierung zu, weil es keine Alternative gibt. Sicher wird uns der Herr Bundesrat auch noch etwas dazu sagen.