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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2013-03-06

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu den wichtigsten Punkten in diesem Block 2.

Bei den Bestimmungen über die Bezugsberechtigung für Direktzahlungen, Artikel 70a, wo es um die Frage des Baulandes geht, bitte ich Sie, dem Ständeratskompromiss bzw. der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zuzustimmen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit würde funktionieren und wäre gerecht, weil für diese Flächen nach wie vor eine Bezugsberechtigung bestände, während das bei Neueinzonungen nicht mehr der Fall wäre. In der Praxis sieht es sowieso so aus, dass für erschlossenes Bauland wegen der Entschädigungspflicht keine Pachtverträge abgeschlossen werden. Es ist für die Landwirtschaft auch wichtig, dass diese Flächen noch bewirtschaftet werden.

Der Antrag der Minderheit Jans ist nicht umsetzbar, weil das zu Missbrauch führen würde, indem die Flächen dann einfach abgetauscht würden, wenn nur die Pächter bezugsberechtigt wären.

Bei den Golfplätzen ist es so, dass diese ökologischen Ausgleichsflächen fachmännisch bewirtschaftet werden müssen; das wird von Landwirten gemacht. Wir finden es zweckmässig, dass hier ebenfalls eine Auszahlung stattfinden kann, dass das also im Perimeter bleibt. Ich bitte Sie daher, die Bestimmung in Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe dbis zu streichen, wie das der Ständerat beschlossen hat.

Dann komme ich zu einem wichtigen Punkt, nämlich zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen. Bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen stimmen wir dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem bundesrätlichen Entwurf zu. Insbesondere beim Vermögen gibt es sehr viele Ungerechtigkeiten; ich denke da an Bauten, die ja keinen Ertrag für einen Landwirt abwerfen, aber, weil sie beispielsweise in der Dorfzone sind, einen hohen Wert aufweisen. Auch beim Einkommen ist es so, dass gerade bei jungen Bauernfamilien die Partnerin einem Beruf nachgeht, sodass man sehr schnell diesen Grenzwert erreicht.

Die Leistungen werden erbracht, die Landwirte erbringen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Ich bitte Sie hier also, der Mehrheit zuzustimmen, wie wir das auch bereits bei der letzten Beratung gemacht haben.

Anders beurteilen wir das bei den Grenzwerten bezüglich der Fläche. Es ist so, dass ein Landwirt, der sehr viel Fläche hat, bei den Kosten natürlich von positiven Skaleneffekten profitiert. Wir sind in der Kommission übereingekommen, hier den Ständerat zu unterstützen. Damit können auch die Mittel etwas gerechter eingesetzt werden. Es ist so, dass das vom Bundesamt für Landwirtschaft bzw. vom Bundesrat dann in der Verordnung geregelt wird, und es ist klar, dass auch der Strukturwandel bezüglich der Betriebsgrösse in der Verordnung berücksichtigt wird. Hier bitte ich Sie auch, Ständerat und Mehrheit zuzustimmen.

Artikel 77 - das haben Sie von meinem Vorredner gehört - betrifft einen ganz zentralen Punkt. Es geht hier nämlich darum, wie diese Übergangsbeiträge ausgerichtet werden. Auf der Fahne sehen Sie sehr viele Anträge. Der Ständerat hat erkannt, dass es hier eine Abfederung braucht. Er hat aber einen Beschluss gefasst, der in der Praxis nicht standhält. Wir haben dann, insbesondere auch mit Unterstützung des Bauernverbandes und in Beratung mit der Verwaltung, eine Lösung gesucht. Eine Abfederung von 10 Prozent ist für alle gleich, ist einfach in der Administration, ist ausgewogen und wird akzeptiert, ist planbar und gibt Planungssicherheit. Ich bitte Sie hier eindringlich, der Mehrheit zuzustimmen. Das ist eine Lösung, die umsetzbar ist.

Bei Vorlage 2, dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel, unterstützt die SVP-Fraktion die Minderheit Rösti und will am Beschluss des Nationalrates festhalten.

Noch ganz kurz zu Artikel 20 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht: Hier bitte ich Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und dem Antrag der Kommission auf Streichung zuzustimmen. Es kann nicht angehen, dass die Verpächter, die Grundeigentümer, nicht informiert werden, wenn das Land für Betriebszusammenschlüsse oder gemeinsame Fruchtfolgeflächen weiterverpachtet wird. Es ist das Recht eines Verpächters, dass er weiss, wer sein [PAGE 115] Land bewirtschaftet und wie es bewirtschaftet wird. Bitte folgen Sie dort der Mehrheit.

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