Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
In Block 1 finden sich ganz verschiedene Inhalte. Ich spreche zuerst zur Milchpolitik: Bei den Artikeln 36b, 37 und 43 Absatz 3 geht es um die Neuorganisation der schweizerischen Milchpolitik, um das Regime nach der Milchkontingentierung. Gemäss Lösung des Bundesrates müssten sich die interessierten Kräfte privat organisieren. Die Hauptverantwortung läge bei der Branchenorganisation Milch. Der Bundesrat könnte unter bestimmten Anforderungen die abgeschlossenen Verträge allgemeinverbindlich erklären. Verträge sieht auch das Konzept der Kommissionsminderheit vor, allerdings hätte da der Staat eine tragende Rolle. Es würde eine staatlich verordnete Vertragspflicht bestehen, und der Staat müsste die Kontrolle organisieren. Das würde in unseren Augen zu weit führen.
Wir Grünen empfehlen, der Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Diese Lösung lehnt sich an jene von Sozialpartnern in anderen Wirtschaftsbereichen an, zum Beispiel im Bauwesen. Dort hat sich das Verfahren eingespielt. Wir gehen davon aus, dass dies dann auch im Milchbereich der Fall wäre.
Bei Artikel 48 Absatz 2bis beschliessen wir über das Regime beim Fleischimport. Wir Grünen unterstützen die Mehrheit. Damit wird das Versteigerungssystem so belassen, wie es jetzt ist und wie es sich in der Praxis bewährt. Der Ständerat und die Kommissionsminderheit möchten 40 Prozent des Imports nach Kontingenten gemäss dem Schlachtvolumen im Inland vergeben. Finanziell würden damit 30 bis 50 Millionen Franken von der Bundeskasse weg und hin zu grossen Schlachtbetrieben verschoben. Die Frage ist: Wem käme dieses Geld zugute? Unseres Erachtens weder den Produzenten noch den Konsumenten. Wahrscheinlich könnten die grössten Schlachtbetriebe eine Rente einstreichen, weil der Mehrprofit nicht durch höhere Preise an die Produzenten oder durch tiefere Preise an die Konsumenten weitergegeben würde. Kleingewerbliche Schlachtbetriebe gibt es ja fast keine mehr, und die überwiegende Zahl an Metzgereien schlachtet nicht. Bleiben wir also beim geltenden Regime.
Bei Artikel 53 will die Kommissionsminderheit die Importkontingente für Pferde zu 50 Prozent aufgrund der Käufe von in der Schweiz gezüchteten Pferden verteilen. Damit würde das Rad der Zeit zurückgedreht. Das wollen wir Grünen nicht.
Der Antrag gibt Gelegenheit, auf ein Problem hinzuweisen. Der Bund unterstützt die Zucht der Freibergerrasse, was so weit in Ordnung ist. Als Pfeiler des Nationalgestüts erhält diese Rasse mit der Agrarpolitik 2014-2017 neu eine Art Denkmalschutz. Das können Sie in Artikel 147 nachlesen. Die damit einhergehende Subventionspolitik aber kritisieren wir. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im letzten Jahr den Beitrag pro Freibergerstute mit Fohlen um 100 auf 500 Franken erhöht. Zudem zahlt der Bund dem Zuchtverband für jedes identifizierte und registrierte Fohlen ebenfalls 400 Franken. Damit wird eine Mehrproduktion gefördert. Viele Fohlen können weder als Reit- noch als Zuchttiere verkauft werden, sie werden geschlachtet, je nach Schätzung [PAGE 105] sind das 700 bis 1000 Tiere pro Jahr. Das ist nicht mehr bloss eine züchterische Selektion.
Wir Grünen erwarten, dass der Bundesrat die Subventionspolitik überdenkt und anpasst. Die Annahme des Antrages der Minderheit würde die Fehlanreize noch verstärken. Wir befürworten auch deshalb den Antrag der Mehrheit.
Bei Artikel 9 Absatz 4 sind wir Grünen für den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo; bei Artikel 11 Absatz 1 stimmen wir dem bundesrätlichen Entwurf bzw. dem Beschluss des Ständerates zu; bei Artikel 54 stimmen wir dem Minderheitsantrag Bertschy zu.