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Ritter Markus · Nationalrat · 2013-03-06

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes und in der Folge bei Artikel 45a des Tierseuchengesetzes die Minderheit und möchte damit die Differenz zum Ständerat ausräumen.

Bei der letzten Agrargesetzesrevision wurde bei der Versteigerung der Zollkontingentsanteile beim Fleisch ein Anteil von 10 Prozent für die Förderung der öffentlichen Märkte reserviert. Der Bundesrat setzte im Vorfeld der Agrarpolitik 2014-2017 eine Arbeitsgruppe ein, die das System überprüfen und Vorschläge zur Optimierung unterbreiten sollte. Die aus Vertretern von Produzenten, Verarbeitung und Handel zusammengesetzte Arbeitsgruppe konnte sich einhellig auf einen Vorschlag einigen, der die verschiedenen Interessen berücksichtigt. Mit diesem Vorschlag - dies ist nun wichtig - können die Entsorgungsgebühren aufgebracht und kann gleichzeitig auch der Anteil der Landwirtschaft an die Einhaltung der Schuldenbremse und die stärkere Förderung von Märkten, wie zum Beispiel bei den Schafen, erreicht werden. Es handelt sich also um eine weitsichtige Lösung.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang ein Wort zu den Geschehnissen im Fleischbereich: Mit dem reinen Versteigerungssystem fördert der Bund vor allem die Fleischhändler. Er fördert damit diejenigen, die keine Tiere in der Schweiz kaufen und verarbeiten, sondern einfach irgendwo auf der Welt, auf dem globalen Fleischmarkt Ware beschaffen. Die Entwicklung der letzten Wochen rund um den Pferdefleischskandal hat aufgezeigt, dass dem globalen Fleischhandel Grenzen zu setzen sind. Die Einführung einer Inlandleistungskomponente ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie daher, bei Artikel 48 die Minderheit zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 53 bitten wir Sie ebenfalls, die Minderheit zu unterstützen und auch hier die Differenz zum Ständerat auszuräumen. Der Ständerat hat mit der Differenz, die er zum Nationalrat geschaffen hat, dem Bundesrat eine entsprechende Kompetenz eingeräumt, die Verteilung des Saldos bei den Importkontingenten festzulegen. Dies ist sachgerecht und bringt die notwendige Flexibilität.

Wir bitten Sie nun, dem Antrag auf Streichung des von Nationalrat und Ständerat bereits einmal genehmigten Zusatzes nicht Folge zu leisten. Die Freiberger Pferde sind wichtig für unser Land und ein Teil unseres Kulturgutes. Mit der Unterstützung der Minderheit und damit der Lösung des Ständerates wählen wir eine ausgewogene Lösung, mit der die verschiedenen Interessen berücksichtigt werden können.

Bei Artikel 54 bitten wir Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, im Bedarfsfall einen Einzelkulturbeitrag für Futterpflanzen einzuführen. Wir haben gerade heute im Rahmen der Produktesicherheit ein Interesse daran, dass Schweizer Nutztiere so weit als möglich mit in der Schweiz gewachsenem Futter gefüttert werden können. Es kann für die Zukunft sehr sinnvoll sein, dass Anreize geschaffen werden, damit in der Schweiz zusätzliche Flächen mit Futtergetreide und Ölsaaten als Eiweissträger bepflanzt werden können. Damit ist es möglich, einen gewünschten Effekt zu erzielen, ohne die Produktionskosten für Milch und Fleisch zu erhöhen. Dies liegt im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Förderung einer starken, inländisch und regional produzierenden Landwirtschaft.

Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, bei Artikel 54 die Mehrheit zu unterstützen.