Fiala Doris · Nationalrat · 2013-03-06
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
So viel vorweg: Die FDP-Liberale Fraktion hat sich immer gegen die Volksinitiative und auch gegen einen allfälligen Gegenvorschlag ausgesprochen. In einer Güterabwägung und nach hartem Ringen um Standpunkte würde sich die FDP-Liberale Fraktion wenn schon für einen möglichst schlanken und verfassungskonformen Gegenvorschlag im Sinne des Ständerates aussprechen.
Persönlich sage ich Ihnen offen: Die "reine Lehre" würde ein doppeltes Nein erfordern. Wir sind jedoch im Rat, um Lösungen zu finden. Das ist Realpolitik. Die Ablehnung der Volksinitiative begründe ich gerne aus liberaler Sicht, insbesondere heute, nachdem wir leider den Ärztestopp nicht verhindert haben und auch der Kontrahierungszwang noch nicht Realität ist - obwohl ich sagen muss, dass dieses System nirgends in Europa existiert. Aber gerade aus diesen Gründen möchte ich die Ablehnung der Volksinitiative liberal begründen.
1. Die Hausärzte in der Verfassung zu verankern und damit dem Staat die Aufgabe zukommen zu lassen, für eine adäquate Versorgung durch Hausärzte besorgt zu sein, ist ein zweischneidiges Schwert: Für liberal denkende Politiker geht das doch sehr in Richtung Staatsmedizin. Wir müssen uns dann nicht wundern, wenn der Staat diese Aufgabe mit dirigistischen Steuerungsmassnahmen im ambulanten Versorgungsbereich wirklich wahrnimmt. Er hat ja dann den Auftrag durch die Verfassung.
Man sollte die berechtigten Anliegen der Hausärzte möglichst pragmatisch, rasch und ausserhalb eines Verfassungsartikels umsetzen. Den Forderungen nach Besserstellung durch ein eigenes Kapitel im Tarmed kann Nachachtung verschafft werden; eine bessere Abgeltung für Praxislabor und Erhaltung der Selbstdispensation liegt ja bereits auf dem Tisch und sollte von Bundesrat Alain Berset via Masterplan rasch umgesetzt werden. Hier müsste der Staat über seinen Schatten springen, allenfalls etwas in die Tasche greifen und auch ohne totale Kostenneutralität die nötigen finanziellen Mittel sprechen und damit positive Anreize setzen, im Sinne einer Investition in die Zukunft. Bei einer Besserstellung und Sicherung der peripheren Versorgung werden der Staat und die Bevölkerung profitieren, und die Investition dürfte in der Zukunft einen Return on Investment generieren. Mindestens gilt es, dies durchzudenken, aber auch durchzurechnen.
2. Versorgungsmodelle in der Verfassung zu verankern und damit auf "ewige" Zeiten festzulegen ist heikel, weil solche Versorgungsmodelle sehr vom Zeitgeist und der Änderung der Bedürfnisse unserer Bevölkerung abhängig sind. Hier müssen wir flexibel bleiben.
3. Für mich ist es jedoch auch sehr fragwürdig, einen ganzen Berufsstand in der Verfassung zu verankern, nur weil ein einzelner Berufszweig - womöglich zu Recht - punkto Abgeltung finanziell bessergestellt ist. Dies hat man, auch wenn der Vergleich hinkt, bei den Landwirten getan und hat sich so entsprechende Probleme eingehandelt.
4. Eine liberale Gesundheitspolitik sollte mit Anreizen für einen Mehrnutzen für die Patientinnen und Patienten gefördert werden und nicht durch rigide Verfassungsartikel. Wir haben derzeit in diesem Saal immer mehr die Tendenz, alles in der Verfassung verankern zu wollen. Es geht aber darum, dass wir feinfühlig und offen sind und spüren, was in der Bevölkerung abgeht und nötig ist, um nicht im Nachhinein immer wieder Volksinitiativen absegnen müssen, weil wir im Vorfeld nicht gespürt haben, was Sache ist. Dieser Tendenz gilt es eine Absage zu erteilen.