Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-03-06
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-03-06
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Volksinitiative und spricht sich für den Gegenvorschlag aus. Einer der Hauptgründe für die Annahme des Gegenvorschlages ist tatsächlich, dass damit die Initiative nicht zum Tragen kommt. Es ist eine Initiative, die aus Sicht unserer Fraktion zu weit gehen würde; daher ein klares Bekenntnis zum Gegenvorschlag.
Die Grundinhalte sowohl der Initiative als auch des Gegenvorschlages scheinen weitgehend unbestritten zu sein. Die Diskussion dreht sich darum: Darf man eine solche Förderung einer bestimmten Berufsgruppe machen oder nicht, ist das ordnungspolitisch zulässig? Da kann man sich tatsächlich streiten. Aus Sicht der BDP-Fraktion wäre es sicher verfehlt, auf Verfassungsstufe einseitig eine ganze Branche zu fördern. Wenn wir von allen Medizinern, von der ganzen Ärzteschaft, sprechen würden, wäre das ordnungspolitisch wohl nicht richtig und nicht gerecht. Wenn es aber hier darum geht, innerhalb einer bestimmten Gruppe, und wir sprechen von der Grundversorgung, vermehrt zu steuern, denken wir, dass das vertretbar ist.
Dabei ist auch der Kostenaspekt immer ein wesentlicher. Es wird behauptet, der Gegenvorschlag würde auch die Kosten in die Höhe treiben. Das ist so nicht der Fall. Es ist erwiesen, dass ein guter Ausbau und eine sinnvolle Verteilung in der Grundversorgung absolut zur Kostensenkung führen können, indem tatsächlich die Hausärzte ihre Rolle wahrnehmen können und damit teure Behandlungen in einem grossen Ausmass rechtzeitig verhindern oder die Behandlung in die richtige Richtung lenken können.
Der Gegenvorschlag ist als Steuerungsmassnahme zu verstehen, er ist die richtige Alternative zur Initiative. Ein wesentlicher Punkt, der dafür spricht, ist eben auch, dass der Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" weiterverfolgt werden kann. Dagegen ist ebenfalls nichts einzuwenden.
Dass wir uns im Bereich des Gesundheitswesens, namentlich der Krankenversicherung, des Spitalwesens und der Ärzte, weitab von einem freien Markt bewegen, wurde schon in der vorherigen Debatte zur Zulassungsbeschränkung und auch jetzt wieder betont; das braucht man nicht zu wiederholen. Dort, wo der Staat und die Bürger obligatorisch an den Kosten beteiligt sind, darf gesteuert werden, und im Bereich der Grundversorgung ist eine Steuerung tatsächlich nötig.
Deshalb bitten wir Sie, die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.