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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2013-03-06

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2013-03-06

Wortprotokoll

Als BDP-Frau stelle ich mich klar hinter den Gegenvorschlag. Die Initiative ist mit einer beachtlichen Stimmenzahl zustande gekommen. Man befürchtet also, dass die Zahl der Hausärzte nach und nach zurückgeht respektive Teile unseres Landes den Hausärztemangel nachhaltig - oder noch nachhaltiger - zu spüren bekommen. Man macht sich Sorgen um eine ausreichende, allen zugängliche und fachlich umfassende medizinische Grundversorgung. Denn nach wie vor ist es in der Schweiz so: Meine erste Anlaufstelle ist in der Regel mein Hausarzt. Diese Sorge kann ich nachvollziehen. Auch mein Hausarzt ist für mich eine wichtige Person, wenn es um meine Gesundheit geht, und auch ich möchte bei Bedarf auf ihn zugehen können, ohne dass ich eine lange Reise machen oder wegen überfüllter Praxen lange auf einen Termin warten muss.

Das ist - ob wir es wollen oder nicht - doch ein Stück unserer Kultur. Wir tun doch alles, dass die Grundversorgung durch Hausärzte in der ganzen Schweiz einigermassen ausgeglichen gesichert ist. Erschwerend ist, dass wir mit dem Gesundheitswesen einfach nicht auf dem freien Markt sind. Die Berufe im Gesundheitswesen mit anderen Berufsgruppen zu vergleichen erachte ich also als nicht zulässig. Das [PAGE 86] hat gerade auch die Diskussion um den Zulassungsstopp für Fachärzte bewiesen. Der Staat spricht mit, der Staat greift ein, der Staat steuert.

Die Initiative selber ist so, wie sie formuliert ist, wenig zweckmässig. Dies ist auch der Grund, weshalb ein griffiger Gegenvorschlag erstellt werden muss. Selbstverständlich muss aber auch mit diesem Gegenvorschlag am Masterplan weitergearbeitet werden. In die Arbeiten an diesem Masterplan - wir wurden vom Berufsverband der Haus- und Kinderärzte Schweiz darüber informiert - sind die Beteiligten und Betroffenen einbezogen, und sie arbeiten daran mit. Dieser Verband ist es auch, der hinter der von der Mehrheit der SGK ausgearbeiteten Version des Gegenvorschlages steht.

In diesen Gegenvorschlag werden auch grosse Teile der Initiative aufgenommen. Ebenso wird die notwendige Arbeit am Masterplan, der wie gesagt unter Einbezug der Ärzte ausgearbeitet wird, nicht behindert. Der direkte Gegenvorschlag ist in der von der SGK verbesserten Form sinnvoll und wichtig. Auch da dürfen wir uns aber keinen Illusionen hingeben: Natürlich löst auch dieser modifizierte Gegenvorschlag allein das Problem nicht. Aber er ist Grundlage dafür, dass das Thema angegangen werden kann respektive angegangen wird.

Wir sprechen nicht nur von den Hausärzten allein, sondern eben auch davon, dass anerkannt wird, dass Bund und Kantone in der Pflicht sind, im Zusammenhang mit ihren Zuständigkeiten die Rahmenbedingungen der Grundversorgung zu verbessern, und dass Bund und Kantone die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung anerkennen.

Es ist auch klar: Die Verankerung der Hausarztmedizin in der Bundesverfassung hat weitere Auswirkungen. Wir werden über die Ausbildung, über die Verteilung in den Regionen und auch über den monetären Wert der Leistungen, die durch Hausärzte erbracht werden, sprechen müssen.

Nehmen wir den Gegenvorschlag in der Version unserer SGK an. Wir sind uns ja wahrscheinlich alle einig, dass die Grundversorgermedizin eine qualitativ gute, gleichzeitig aber - das wurde schon mehrmals gesagt - auch eine kostengünstige Medizin garantiert.