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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-03-06

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Einführung einer Einschränkung der freiberuflichen Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten sprechen. Was ursprünglich aus Angst vor einer Masseneinwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland wegen der Personenfreizügigkeit von der Ärzteschaft selbst verlangt wurde, hat sich nach fast einem Jahrzehnt Zulassungsstopp auf dringlicher Gesetzesbasis längst als Bumerang erwiesen. Die Einwanderung ausländischer Ärztinnen und Ärzte wurde nicht gestoppt. Sie wurde nur kanalisiert in Richtung Spitäler, deren Ambulatorien überproportional wuchsen, während gleichzeitig der prozentuale Anteil der freiberuflich tätigen Spezialärztinnen und -ärzte in der Schweiz sank. Erst spät wurde erkannt, dass die Kantone, in deren Hand die Kompetenz der Zulassungsregulierung lag, unter dem Kostendruck, unter dem die öffentlichen Spitäler stehen, ihre Ambulatorien ausbauen. Betriebswirtschaftlich können nämlich diese ärztlichen Leistungen als Einnahmen verbucht werden, da sie im Gegensatz zu den stationären Leistungen voll durch die Krankenkassen ausfinanziert sind. Dies war nicht der einzige Fehlanreiz, den wir durch die Zulassungsregulierung bewirkten, aber es war ein wichtiger.

Neben dem Spezialärztestau am Spital fehlten und fehlen in den Praxen die Hausärztinnen und -ärzte. Für Studierende der Medizin in der Schweiz ist die Zulassungsregulierung eine schwere Einschränkung ihrer Berufswahl. Die Patientinnen und Patienten sind einerseits auf eine qualitativ gute ärztliche Betreuung angewiesen, andererseits direkt betroffen von immer höheren Krankenkassenprämien, wenn ärztliche Einrichtungen sich nicht an ihren Bedürfnissen orientieren, sondern rein den Gesetzen eines wachsenden Angebotsmarktes folgen. Einmal mehr drohen die Interessen der Patientinnen und Patienten zwischen Stuhl und Bank zu fallen.

Seit Ende 2011 gibt es keine Zulassungsregulierung mehr. Auch das stellt ein Problem dar, unter dem vor allem die Grenzkantone leiden. Sie mussten, ziemlich bedarfsunabhängig, eine steigende Anzahl von Praxisbewilligungen erteilen, in erster Linie an ausländische Spezialärztinnen und -ärzte, mit teilweise - im Vergleich zu schweizerischen Standards - schlechteren Ausbildungen.

Herr Bundesrat Berset hat schnell reagiert. Sie haben heute zu entscheiden, ob Sie in Form eines befristeten, dringlichen Beschlusses erneut eine Zulassungsregulierung in Kraft setzen wollen - diesmal jedoch begrenzt auf Spezialärztinnen und -ärzte.

Die Grünen bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung von hoher Qualität ist ein zentrales Anliegen, auf das vor allem die Patientinnen und Patienten ein Anrecht haben. Eine Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt den bundesrätlichen Entwurf und wertet es insbesondere als positiv, dass diese Massnahme auf drei Jahre befristet ist und dass diese drei Jahre ernsthaft zur Erarbeitung einer definitiven bedarfsorientierten Zulassungsregulierung genutzt werden sollen, welche sowohl von der Ärzteschaft als auch von den Kantonen unterstützt werden kann.

Die Haus- und Kinderärzte sind von der Zulassungsregulierung ausgenommen; auch das unterstützen die Grünen. Die Grünen unterstützen weiter, dass die angestellten und an Spitalambulatorien tätigen Ärztinnen und Ärzte mit in diese Zulassungsregulierung einbezogen werden. Nicht zuletzt ist es für die Grünen wichtig, dass nichtbenutzte Zulassungsbewilligungen innert einer gegebenen Frist wieder verfallen. Die Grünen haben aber bereits in der Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass sich eine zukünftige Angebotssteuerung auf eine seriös erarbeitete Statistik zur ärztlichen Versorgungsdichte stützen muss, die sowohl nationale als auch regionale Bedürfnisse abdeckt und die Kantone verpflichtet, die ärztliche Versorgung mit den Nachbarkantonen zu koordinieren. [PAGE 68]

Wir fordern nicht nur Indikatoren für eine Mengensteuerung, sondern mit gleicher Priorität auch Indikatoren für die Qualitätsentwicklung. Wir haben bereits in der Vernehmlassung mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, dass wir dringend auf flankierende Massnahmen zur Kostensteuerung in den Spitalambulatorien angewiesen sind. Wie die Erfahrung gezeigt hat, werden die Kantone ohne flankierende Massnahmen auch die Zulassungsregulierung in diesem Bereich umgehen respektive nicht umsetzen.

Eine Minderheit der Grünen wird den Rückweisungsantrag der Minderheit Cassis unterstützen, und zwar im Bewusstsein, dass es für die Grenzkantone rasch einer Regulierung bedarf. Diese kann aber einfach umgesetzt werden, indem die Zulassungsbewilligung an die Verpflichtung zu einer vorgängigen Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte geknüpft wird .