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Ingold Maja · Nationalrat · 2013-03-06

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06

Wortprotokoll

Für bestimmte Personen ist gemäss Entwurf kein Bedürfnisnachweis erforderlich. Es ist richtig, dass die Zulassungsbeschränkung nicht für alle gelten soll. Der Bundesrat bezeichnet in Artikel 55a Absatz 2 Gruppen, für die kein Bedürfnisnachweis erforderlich ist: Unter Buchstabe a nennt er die Allgemeinmediziner, die Hausärzte, unter Buchstabe c die Kinder- und Jugendmediziner und unter Buchstabe b praktische Ärztinnen und Ärzte, die über keinen anderen Weiterbildungstitel verfügen.

Die Qualität der Ausbildung der Leistungserbringer und Grundversorger ist für unser Gesundheitswesen von grosser Wichtigkeit. Dass gerade dieser weniger gut ausgebildeten Gruppe der Bedürfnisnachweis erlassen werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb beantrage ich, diesen Buchstaben b zu streichen. Vielmehr sollte eine Gruppe berücksichtigt werden, die sich in einer fundierten und anerkannten fünfjährigen Aus- und Weiterbildung auf die Praxis vorbereitet hat. In dieser Gruppe sind junge, gutausgebildete Ärztinnen und Ärzte, denen der Einstieg in die Praxis nicht verwehrt werden soll. Für diese Gruppe sollte kein Bedürfnisnachweis nötig sein. Ich beantrage, Artikel 55a Absatz 2 entsprechend anzupassen.

Die zwei Anpassungen kommen mehreren berechtigten Anliegen entgegen: jenen der Ärzteverbände und jenen der Belegärzte der Spitäler. Es wird damit eine Hürde geschaffen, die einen direkten Nutzen für die Patienten mit sich bringt. Die Ärzte, die sich für die Zulassung bewerben, sind damit nachgewiesenermassen gut ausgebildet und haben gleichzeitig bessere Kenntnisse von Sprache, Kultur und Lebensart der Schweizer Bevölkerung erworben. Für die in anerkannten schweizerischen Ausbildungsstätten aus- und weitergebildeten ärztlichen Fachleute ist damit die Tür offen für eine Bewilligung ihrer Wahl. Wird diesen Ärzten die Zulassung erschwert, verbleiben sie in den Spitälern und erweitern dort die ambulante Versorgung, was nicht im Sinne einer effizienten Steuerung im Gesundheitswesen ist.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.