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Zbinden Hans · Nationalrat · 2001-09-27

Zbinden Hans · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-27

Wortprotokoll

Zu Beginn der Debatte wurde deutlich, dass dieses Gesetz ganz unterschiedlich interpretiert wird. Die einen finden, es sei ein Rahmengesetz. Andere meinen, es sei ein technisch-formales, juristisches Gesetz. Ich bin der Meinung, dass es vor allem an uns liegt, aus diesem Gesetz auch ein inhaltliches, ein substanzielles Gesetz zu machen. Ich verfolge mit diesem Minderheitsantrag zwei Ziele:

1. Ich möchte, dass die schweizerische Embargopolitik ein integraler Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik wird. Deshalb muss sich die Embargopolitik auch an den Zielen orientieren, die wir im Rahmen des Aussenpolitischen Berichtes mit dem Bundesrat zusammen definiert haben, d. h. an der Unabhängigkeit, an der Wohlfahrt, am Abbau der sozialen Ungleichgewichte, an den Menschenrechten, [PAGE 1260] an der Demokratie, an der Rechtsstaatlichkeit, aber auch an der ökologischen Dimension.

2. Ich muss Ihnen sagen, dass ich ein wenig durch die Ereignisse von vor rund zwei Wochen beeinflusst bin. Was sich in den Vereinigten Staaten als Tragödie abgespielt hat, hat grosse Auswirkungen. Ich erwähne die Philosophie in diesem Zusammenhang jetzt zum dritten Mal. In meiner zwölfjährigen Tätigkeit hier ist es das erste Mal, dass dieses Wort innert dreissig Minuten dreimal gebraucht worden ist. Das Drama in den USA hat dazu geführt, dass man spürt, dass es eine Art neue geistige Ära der verstärkten Nachdenklichkeit, der Besonnenheit, vielleicht auch der "Vordenklichkeit" gibt. Das heisst, dass man in Zukunft Ereignisse, Ursachen, Folgen genauer betrachtet, dass man sie tiefer ergründet. Von daher gesehen ist es auch für uns wichtig, in dieses Gesetz ein Stück Nachdenklichkeit, einen "Nachdenklichkeitsauftrag", hineinzubringen. Ich kann dies anhand des Antrages, den Sie vor sich haben, zeigen:

1. Die Frage bei diesen Boykotten, bei diesen Embargos - das wurde seitens der SVP-Fraktion meiner Meinung nach sehr berechtigterweise gesagt -, ist: Welche Folgen lösen diese Massnahmen in den betroffenen Ländern aus? Die meisten Länder werden auf irgendeine Weise destabilisiert. Aber die genauen Folgen kann man nur abschätzen, wenn man auch von den Embargoländern ausgehend eine entsprechend genaue Evaluation durchführt, in der man alle Folgen genau abklärt, vor allem diejenigen der Nebenfolgen, die Menschen betreffen, die man gar nicht treffen will. Das ist eine Frage der Zielgenauigkeit dieses Embargos.

2. Diese Länder müssen nach Boykott-Ende in den meisten Fällen wieder ihre Infrastrukturen aufbauen. Ich bin der Meinung, dass man deshalb immer auch die spätere mögliche Aufbauarbeit im Auge behalten muss, wenn man ein Embargo technisch und operativ durchführt. Trifft man mit einem Embargo die sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Fundamente eines Landes, dann wird die Aufbauarbeit ausserordentlich schwer sein. Denn wir sind ja meistens wieder dabei, wenn man in diesen Ländern die Störungen beheben muss, die durch den Boykott erfolgt sind. Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich.

3. Es ist sehr leicht, ein Embargo auszusprechen. Viel schwieriger ist es, ein Embargo wieder zu beendigen, d. h., den Austritt aus einem Embargo zu bestimmen. Von daher gesehen ist es sehr wichtig, dass man auch diese Komponente bei der Planung berücksichtigt.

Ich habe bewusst ein bisschen zur rechten Saalseite gesprochen. Ich bin der Meinung - ob wir das nun später als Mitglied in der Uno oder isoliert ausserhalb machen -: Wir müssen diese Fragen, die ich gestellt habe, in beiden Rollen beantworten. Innerhalb der Uno haben wir die Möglichkeit, mit einem Lautsprecher unsere Position in Bezug auf das Embargo deutlich zu machen. Sie können natürlich versuchen, diese Embargoposition auch ausserhalb der Uno bekannt zu machen, nur haben Sie dann nicht die gleiche Lautsprecheranlage zur Verfügung.

Noch ganz kurz etwas, das mich sehr wichtig dünkt: Wir haben keinen internationalen Mechanismus, wir haben keine internationale Agentur, die neutral die Wirkungen der Boykotte betrachtet.

Häufig sind es die Länder, die die Boykotte aussprechen, die nachher auch die Wirkungen beurteilen müssen; das ist eine Art fehlende Gewaltentrennung. Ich plädiere auch hier für eine Gewaltentrennung und bin der Meinung, dass die Schweiz alle Bemühungen unterstützen muss, wenn internationale Mechanismen entwickelt werden, um Boykotte umfassend zu evaluieren.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Schauen Sie einmal den Antrag der Mehrheit an: Er bringt Materielles. Der Antrag der Minderheit bringt, im Gegensatz dazu, hier eben Substanz, und diese möchte ich gerne in dieses Gesetz einbringen.

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