Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-09-13
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, die Bussenhöhe bei 100 Franken festzulegen. Von welchen Überlegungen hat sich die Mehrheit leiten lassen?
Erstens: Wir möchten hier nochmals festhalten: Die Möglichkeit, nur mit einer Ordnungsbusse belangt zu werden, gilt ausschliesslich für Menschen, die das 18. Lebensjahr hinter sich haben, also für erwachsene Menschen. Für Menschen unter 18 Jahren gelten die Artikel des Jugendschutzes, wie sie im neuen Betäubungsmittelgesetz festgehalten sind, unverändert. Zweitens: Wir haben uns am Ordnungsbussenkatalog des Strassenverkehrs orientiert und festgestellt, dass für Selbstgefährdung - und bei Kiffen handelt es sich ausschliesslich um Selbstgefährdung - 100 Franken am oberen Ende der Bussenskala sind. Höhere Bussen werden nur für Taten mit Fremdgefährdung ausgestellt. Drittens: Wir haben festgehalten, dass die Idee der Ordnungsbusse eben ist, dass sie auf Platz bezahlt werden kann, dass keine grosse Bürokratie ins Rollen kommt.
Damit ist auch klar - das hat Herr Weibel eben ausgeführt -: 200 Franken sind eine Bussenhöhe, die nicht mehr auf Platz bezahlt werden kann, und dadurch würde die ursprüngliche Idee des Gesetzes ein Stück weit pervertiert. Ich glaube nicht, dass man Menschen, die 18 Jahre und älter sind, über eine Bussenhöhe erziehen kann. Das ist eine persönliche Einschätzung. Ich glaube auch nicht, dass sich Menschen von einer Busse von 100 oder 200 Franken mehr oder weniger einschüchtern lassen. Aber es erleichtert die Arbeit aller, wenn wir das auf einer Höhe festsetzen, die denn auch den Zweck des Gesetzes erfüllt, nämlich Klarheit zu schaffen und die Bürokratie einzuschränken.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit und des Bundesrates, die Bussenhöhe auf 100 Franken festzusetzen.