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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2012-09-13

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Aarhus-Konvention zu ratifizieren.

Die Sprecher der Kommissionsmehrheit haben es völlig richtig gesagt: Die Schweiz erfüllt einen hohen Standard in umweltrechtlichen Angelegenheiten. Der Schluss, der aber dann von der Kommissionsmehrheit gezogen wird, ist - Sie erlauben mir diese Wortwahl - schlicht und einfach falsch. Da wir diesen hohen Standard in der Schweiz haben, wäre es ja geradezu fahrlässig, unsere europäischen Nachbarn und die anderen Länder nicht auch zu diesem Standard zu verpflichten. Natürlich können wir sie nicht explizit dazu verpflichten; wir können einfach nur eine gemeinsame Abmachung entwickeln, eben eine Konvention. Das und nichts anderes wollen wir mit diesem Abkommen. Wir wollen letztlich eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Schweiz verhindern, welche eben durch die unterschiedlichen Ausgangslagen im Umweltrecht entsteht.

Ich kann gerne ein Beispiel geben, das sogar auch real existiert: Wenn eine Stahlfabrik, ein Stahlwerk in Rumänien, wegen uralter Filter die Umwelt verpestet und die Behörden dieses Stahlwerk dennoch schützen, indem sie die Umweltdaten, die Luftreinhaltedaten nicht herausrücken, dann erwächst der Schweiz ein Standortnachteil, weil unsere Stahlwerke Millionen und Abermillionen Franken in neue, gute Filteranlagen investieren. Da geht es wirklich um das Interesse, Gleichberechtigung für unsere Unternehmen im Wettbewerb zu schaffen. Das ist einer der Vorteile dieser Konvention: die gemeinsame Abmachung, der gemeinsame Wille, die Umweltprobleme gemeinsam lösen zu wollen.

Es gibt einen zweiten Vorteil, der eigentlich noch viel offensichtlicher ist. Es geht in dieser Konvention grösstenteils um die Zugänglichkeit von Umweltdaten, welche durch etwelche Ämter erhoben werden. Es gibt wahrscheinlich kein bürgerlicheres Anliegen, als die Kontrolle des Bürgers über seine Exekutive, also die Transparenz der Verwaltung. Genau um diese Transparenz geht es: Als Bürger will ich wissen, welche Umweltdaten erhoben werden, was diese Daten aussagen und welche Schlüsse man aus ihnen zieht. Wenn nun die Berichte, die wir in der Schweiz eben sowieso verfassen, noch zu einem einzigen Umweltbericht beim Bund und bei den Kantonen zusammengeheftet werden, kann man wohl kaum von einem riesigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand sprechen.

Apropos bürokratischer Aufwand, den die Kommissionssprecher angetönt haben: Es kommen auch aus unseren Reihen immer wieder Vorstösse, die zusätzliche Berichte oder Änderungen in diesem Bereich verlangen. Als Beispiel sei die Motion 04.3755, "Externe Studien. Zentrale Sammlung und Veröffentlichung", eingereicht von der SVP-Fraktion, genannt. Genau das will eigentlich die Aarhus-Konvention. Wegen dieser Konvention entsteht kein zusätzlicher Bürokratieaufwand, wegen dieser Konvention entsteht vielmehr eine viel praktischere Handhabung der Berichte, die wir ohnehin schon haben.

Wenn wir Bürokratie abbauen wollen, dann schlage ich folgendes Vorgehen vor: Wir ratifizieren erstens die Aarhus-Konvention, zweitens lesen wir den Umweltbericht, und drittens verzichten wir auf den einen oder anderen Vorstoss, der eben auch wieder einen Bericht verlangen würde. Das wäre effizient Bürokratie abgebaut! [PAGE 1391]

Die Aarhus-Konvention ist in keiner Art und Weise ein Knebelvertrag. Sie entspricht den ureigensten Interessen unseres Landes, sie bringt einen direkten Nutzen für unser Land, neben den hehren Zielen und dem Nutzen, die dann hoffentlich Frau Bundesrätin Leuthard nachher, wie bei der vorhergehenden Vorlage, noch einmal erläutern wird.

Ich bitte Sie, zusammen mit dem Bundesrat, zusammen mit 25 von 26 Kantonen, zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, auf diese Vorlage einzutreten und die Konvention zu ratifizieren.