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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-13

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13

Wortprotokoll

Die Aarhus-Konvention beinhaltet den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie die Regelung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die SVP-Fraktion beurteilt diese Konvention unter folgenden Aspekten: Im Bereich des Zugangs zu Umweltinformationen ist unser Land bereits vorbildlich. Die Umweltgesetzgebung entspricht gehobenen internationalen Standards, es besteht ein genügender Zugang zu den entsprechenden Informationen. Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit kennt die Schweiz gut ausgebaute Parteirechte und grundsätzlich auch genügend Mitwirkungsrechte. So kann beispielsweise der Umweltverträglichkeitsbericht von jedermann eingesehen werden. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist gewährleistet, und die betroffene Öffentlichkeit sowie die beschwerdeberechtigten Organisationen können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Bewilligung einer Anlage mit erheblichen Umweltauswirkungen zu Recht erteilt wurde.

Für uns ist daher das konkrete Bedürfnis einer Ratifizierung der Aarhus-Konvention nicht ersichtlich. Wir lehnen die Vorlage ab. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun, denn bei einer Ratifizierung ist zu befürchten, dass gegenüber der heutigen Rechtslage neue Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wir sehen einfach die Gefahr einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes in der Schweiz und die daraus resultierenden zusätzlichen Verfahren und Einsprachen, die die Realisierung neuer Projekte noch mehr behindern würden. Garantiert würde auch die Verwaltungstätigkeit ausgeweitet - wie das bei allen Regulierungen der Fall ist -, denn es müsste mit zusätzlichem Aufwand für Umweltverträglichkeitsprüfungen, für die Einhaltung des Öffentlichkeitsrechts und vor allem auch im Energiebereich gerechnet werden. Zu guter Letzt sehen wir in der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention auch eine gewisse Gefahr des automatischen Nachvollzugs künftiger Änderungen.

Aus diesen Gründen werden wir gegen Eintreten auf diese Vorlage stimmen.