Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-09-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13
Wortprotokoll
Wir haben jetzt zwar nicht mehr über einen Minderheitsantrag zu entscheiden. Aber weil die Differenzen zum Ständerat, welche die Kommission bereinigt hat, doch von einiger politischer Bedeutung sind, möchte ich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen.
Es betrifft dies erstens die Einschränkung des Gesundheitsbegriffes in Artikel 3 Buchstabe d auf die Definition gemäss dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG); zweitens die Streichung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e und von Artikel 3 Buchstabe h und damit den Verzicht auf eine Gesundheitsfolgenabschätzung; drittens eine nochmalige Begrenzung der Mittel aus dem Präventionszuschlag der Krankenversicherung von 0,1 auf 0,075 Prämienprozente - dies gegenüber 0,125 Prämienprozenten, wie sie ursprünglich vom Bundesrat gefordert worden sind. Ich erinnere daran, dass der Nationalrat von einem Schweizerischen Institut für Prävention und Gesundheitsförderung als selbstständige Anstalt und dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes abgesehen hat und die Aufgaben der Stiftung für Gesundheitsförderung übertragen hat, in deren leitendem Organ auch die Wirtschaft vertreten sein wird.
Diese brisanten Bestimmungen sind daher nicht mehr im Gesetz. Die zentrale Zielsetzung des Gesetzes bleibt indes erhalten. Diese liegt in einer Verbesserung der Koordination und Steuerung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen sowie in einem effizienteren Einsatz der Mittel.
Das Gesetz ermöglicht es dem Bund, zusammen mit den Kantonen Gesundheitsziele zu setzen und gegen die zunehmenden Volkskrankheiten - Diabetes, Herzkreislaufkrankheiten, Krebs, Demenz usw. - Strategien zu entwickeln, um eine kohärente Gesundheitspolitik betreiben zu können und einen Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums zu leisten. Auch die Evaluation von Präventionsprogrammen wird gesetzlich verankert.
Im Laufe der Gesetzesberatung haben wir alle Forderungen der Wirtschaftsverbände, die sich in der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik zusammengeschlossen haben, erfüllt. Es gibt also, und das möchte ich vor allem an die rechte Seite richten, keinen Grund mehr, an der Schlussabstimmung Ende Session die Gesetzesvorlage abzulehnen.
[PAGE 1373]