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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Wir haben heute Morgen ein weltbewegendes Thema zu besprechen. Die Änderung ist allerdings nicht so gravierend, dass man kategorisch Nein sagen müsste. Wir nehmen heute womöglich eine leichte Aufweichung des Raumplanungsgesetzes zugunsten der Pferdehaltung, insbesondere der Pensionspferdehaltung, vor. Die Kommissionsarbeit hat sich vor allem um die Pferdehalter gedreht, das war ihr sehr wichtig, das haben wir festgestellt. So sind parteiübergreifende Pferdefreundschaften entstanden, beispielsweise zwischen dem Grünen Herrn van Singer und dem BDP-Mann Hans Grunder.

Wir mussten aber doch objektiv festhalten, dass gewisse Probleme vor allem in einzelnen Kantonen nicht ganz von der Hand zu weisen sind, worauf die Kommission dann diese Vorlage erarbeitet hat. Sie hat eine schliesslich - sage ich einmal - einigermassen vertretbare Vorlage erarbeitet. Zumindest hat die Vernehmlassung gezeigt, dass die Kantone und auch die Parteien diese Vorlage weitgehend, wenn auch mit einigen Präzisierungen, akzeptieren können.

Wichtig ist festzuhalten, dass nicht alle Kantone die gleiche Problematik haben. In einigen präsentiert sich diese Problematik etwas akzentuierter, in anderen etwas weniger akzentuiert. Was als Einziges wirklich für die Vorlage spricht, ist, dass die Bauern hier ein neues Geschäftsfeld erhalten könnten, womit man eigentlich bei den Subventionen in einem anderen Geschäft etwas zurückfahren könnte. Ob dies dann allerdings gelingt, da bin ich nicht so sicher.

Die Grünliberalen werden also beim Eintretensentscheid nicht opponieren. Wir werden die Vorlage, weil sie grundsätzlich vertretbar ist, jetzt einmal behandeln. Wir werden aber keine Hand dazu bieten, weiter als das zu gehen, was heute hier aufgrund dieser Vorlage ansteht. Ansonsten wäre es eine markante Aufweichung, die nicht mehr zulässig wäre. Wir werden den definitiven Entscheid nach der Debatte fällen.

Auch wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Jans zu unterstützen, der eine Präzisierung bringt. Bezüglich Artikel 27a ist unsere Haltung klar. Die Mehrheit will den Kantonen den Spielraum belassen, auch in diesem Bereich schärfer legiferieren zu können, womit also die Kompetenzen der Kantone nicht eingeschränkt würden. Dieser Artikel in der Fassung der Kommissionsmehrheit ist für uns von zentraler Bedeutung. Sollte hier die Minderheit Rösti obsiegen, wonach den Kantonen diese Kompetenz nicht zugestanden würde, werden wir diese Vorlage klar ablehnen. Ich sage das hier und heute: Wir werden beim Eintretensentscheid nicht opponieren. Für uns entscheidet sich das Schicksal dieser Vorlage mit dem Entscheid über diesen Minderheitsantrag. Sollte dieser Minderheitsantrag obsiegen, werden wir die Vorlage bekämpfen. Obsiegt der Antrag der Kommissionsmehrheit, womit die Kompetenz bei den Kantonen bleibt, werden wir der Vorlage bei der Gesamtabstimmung zustimmen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne abzustimmen.

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