Huber Gabi · Nationalrat · 2012-03-15
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Mit diesem Minderheitsantrag soll jetzt in dieser Vorlage auch noch Arbeitsplatzpolitik betrieben werden. Damit hat sie aber rein gar nichts zu tun. Wenn es der Minderheit tatsächlich um Swissness ginge, müsste sie ja konsequenterweise auch noch fordern, dass die 50 Prozent Arbeitsplätze in der Schweiz dann auch von Schweizerinnen und Schweizern besetzt würden und ja nicht von Ausländern. Es ist aber offensichtlich, worum es hier geht. Es geht insbesondere darum, dass einige global tätige Finanzdienstleister die Herkunftsbezeichnung Schweiz nicht mehr verwenden dürfen. Denn einige von ihnen stellen natürlich nicht 50 Prozent der Arbeitsplätze in der Schweiz. Das ist gar nicht möglich, wie es auch der Fragesteller vorhin zum Ausdruck gebracht hat.
Es geht bei Artikel 49 um die Herkunftsangabe für Dienstleistungen. Auch diese ist nicht einfach gratis zu haben. In Absatz 1 Buchstaben a und b werden neu klare Vorgaben gemacht, die kumulativ erfüllt sein müssen. Der Geschäftssitz [PAGE 505] muss derjenigen Person entsprechen, welche die Dienstleistung erbringt, und es muss sich ein Ort der tatsächlichen Verwaltung dieser Person im gleichen Land befinden. Art- und weltfremde Auflagen haben im Markenschutzgesetz keinen Platz. Der Minderheit ist offenbar immer noch nicht ganz klar, wie viele Arbeitsplätze ihr Lieblingsfeind, die Finanzdienstleister, in der Schweiz generiert.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion um Ablehnung dieses Minderheitsantrages.