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Wyss Ursula · Nationalrat · 2012-06-12

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-12

Wortprotokoll

Ich wollte ursprünglich nichts dazu sagen, weil ich davon ausgegangen bin, dass es sich hier wirklich nur um eine minimale Änderung des Anhangs dieses Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen handelt. Diese Änderung des Übereinkommens ist eigentlich ein Nonvaleur. Das Übereinkommen ist seit fünfzehn Jahren in Kraft, und es hat uns bisher nie irgendwelche Probleme gebracht - ganz im Gegenteil. Damit komme ich zum Grund, warum ich trotzdem etwas sagen muss.

Herr Wasserfallen, Sie haben hier die Meinung vertreten, die Schweiz könnte dann überhaupt keine Wasserkraftwerke mehr realisieren und an den bestehenden keine Änderungen mehr vornehmen. Wir haben in der Kommission die verschiedenen Beispiele angeschaut, die in den letzten fünfzehn Jahren betroffen waren. Meines Wissens war kein einziges Wasserkraftwerk in der Schweiz davon betroffen. Es gab keine Rückmeldungen von Nachbarstaaten - im Gegenteil: Die Schweiz hat die Möglichkeit gehabt, bei einem Projekt, das das Tessin betroffen hat, in Rom zu intervenieren. Dank der Intervention der Schweiz ist dieses Wasserkraftwerk auf der italienischen Seite des betroffenen Tals [PAGE 1044] nicht gebaut worden. Genau dieses Beispiel zeigt, dass wir zwar mittendrin sind in Europa - da haben Sie Recht -, dass wir aber ein Interesse daran haben, dass die Nachbarstaaten auch so korrekt sind wie die Schweiz. Das betrifft gerade die Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen Ihre Seite zu Recht sagt: Wir sind absolut korrekt. Die Schweiz ist sicher ein Vorbild bei der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Aber gerade, wenn Sie Bedenken haben, ob die Nachbarstaaten auch so korrekt sind wie die Schweiz, müssen Sie hier mitmachen und den zwei kleinen Änderungen, um die es im Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung geht, zustimmen.