Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-11-27
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-27
Wortprotokoll
Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen: Ich bin seit bald vierzig Jahren in der Versicherungswirtschaft tätig und habe mich in den letzten zwanzig Jahren insbesondere mit diesen Fragen der Risikoprämien sehr intensiv befasst.
Mit der Motion soll der Bundesrat nun beauftragt werden, in der Aufsichtsverordnung eine Bestimmung aufzunehmen, mit welcher sichergestellt wird, dass die von der Finma genehmigten Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen beruhen. Begründet wird dieser Auftrag mit den Interessen der Versicherten, die umfassend gewahrt werden müssen. Bezüglich dieser Interessenwahrung bin ich mit der Motionärin absolut einverstanden. Bereits heute ist die Finma als zuständiges Aufsichtsgremium gemäss Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet, die von den Versicherungsunternehmungen vorgelegten Tarifberechnungen dahingehend zu prüfen, ob sich die vorgesehenen Prämien in einem vertretbaren Rahmen halten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und andererseits der Schutz der Versicherten vor Missbrauch jederzeit gewährleistet sind.
In den letzten Jahren ist die Zahl der neuen Invaliditätsfälle kontinuierlich gesunken. Dies führte zu entsprechend positiven Risikoergebnissen. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass die Rückstellungen, z. B. für gemeldete oder noch nicht erledigte Versicherungsfälle, in den letzten Jahren ebenfalls klar und kontinuierlich finanziert werden konnten. Bei positivem Risikoverlauf erfolgt die Auflösung von Rückstellungen vollständig zugunsten der Versicherten, bei ungünstigem Risikoverlauf ist es umgekehrt. In der Mediendokumentation zur Altersvorsorge 2020 hält der Bundesrat zu den Risikoergebnissen in der Kollektivlebensversicherung zudem fest: "Die Schadenquote im Risikoprozess betrug in den letzten sieben Jahren durchschnittlich rund 57 Prozent, was zu einem positiven Saldo von durchschnittlich 1,3 Milliarden Franken in diesem Prozess geführt hat. Ein wesentlicher Teil davon wird für die Quersubventionierung des Sparprozesses verwendet. Solche systematischen Quersubventionierungen sind intransparent und sollten künftig im Regelfall nicht mehr stattfinden können." Mit anderen Worten: Die sogenannte Quersubventionierung des Sparprozesses ist nicht das Problem, sondern dessen Folge. Das Problem besteht vielmehr darin, dass Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer aufgrund des überhöhten Umwandlungssatzes Altersleistungen ausrichten müssen, die nicht nachhaltig finanziert sind.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, insbesondere mit der Begründung, dass diese Massnahme ins Gesamtkonzept Altersvorsorge 2020 eingebunden ist und es zum heutigen Zeitpunkt nicht zweckmässig wäre, diese Regelung im Rahmen einer Teilrevision vorzuziehen. Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie auch im Bericht zur Reform Altersvorsorge 2020 unter den Ziffern 2.2 und 2.3.4. Diese Empfehlung ist kohärent mit der Haltung des Bundesrates und der SGK Ihres Rates zur vorzeitigen Einführung des Rentenalters 65 für Frauen sowie einer Schuldenbremse.
Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag des Bundesrates Folge zu leisten und die vorliegende Motion abzulehnen. Das Thema ist wie bereits erwähnt Gegenstand der laufenden Vernehmlassungsvorlage. Die nachhaltige Finanzierung der Altersleistungen soll und muss zwingend im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 sichergestellt werden. Dazu gehört auch die risikogerechte Tarifierung. Sind die Altersleistungen und ihre Finanzierung korrekt aufeinander abgestimmt, werden die Risikoprämien weiter sinken.