Hess Hans · Ständerat · 2013-11-27
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-27
Wortprotokoll
Es mag Sie überraschen, dass ich zu diesem Gesetz ein Votum halte, aber ich bin, und damit lege ich meine Interessen offen, Präsident der Lignum, Holzwirtschaft Schweiz. Unser Dachverband vertritt die Holzbranche, welche eine typische Klein- und Kleinstunternehmerbranche ist.
Es geht mir nicht darum, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu dieser Vorlage zu machen. Mein Anliegen ist es, im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzes dafür zu sensibilisieren, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen der Schweiz einige Neuerungen anstehen, welche einen bedeutenden administrativen Aufwand mit sich bringen werden. Wir stellen fest, dass die Regelungen des Gesetzes vor allem für die Grossunternehmen gemacht sind, welche mit der zunehmenden Zahl von Auflagen betreffend Prüfungen und Deklarationen ihre Marktmacht weiter ausbauen können.
Bei den KMU führt die zunehmende Zahl von Auflagen zu einem unverhältnismässigen Mehraufwand, welcher vor allem die Kleinunternehmen benachteiligt. Der administrative Aufwand führt zu einem Verlust bei der Wettbewerbsfähigkeit und kann schlussendlich Arbeitsplätze kosten. Auf der einen Seite führen die zusätzlichen Deklarationen und Prüfungen nicht zu besseren Produkten, als sie jetzt schon auf dem Markt verfügbar sind, auf der anderen Seite verlieren wir aber in der Schweiz einige Vorteile und Freiheiten, welche gerade in unserer KMU-Wirtschaft Innovationen ermöglicht haben. Wenn diese Vorteile verschwinden, profitieren die andern europäischen Länder davon.
Eine KMU-freundliche Umsetzung bedingt einen engen Einbezug und eine Absprache mit allen betroffenen Branchen der Bauwirtschaft. Alle möglichen Spielräume zugunsten der KMU sind auszuschöpfen. So sind zum Beispiel die Umsatzlimiten, welche für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Stufen und für die Regulierung beigezogen werden, einerseits möglichst hoch anzusetzen, andererseits sind diese Limiten pro betroffenes Produkt und nicht am Gesamtumsatz eines Unternehmens zu bemessen. Heute werden in vielen Branchen des Handwerks über die Definition des Standes der Technik aufwendige Zulassungsverfahren für jedes einzelne Bauprodukt vermieden, aber allgemeingültige, klare Regeln für Bemessung und Herstellung von Bauteilen vorgegeben. Derartige Möglichkeiten haben sich während langer Zeit bewährt und sind für den Inlandmarkt weiter auszuschöpfen.
Die Übergangsfristen zur Einführung, Frau Bundesrätin, sind vor allem aus einem Grund möglichst lang anzusetzen: Es soll mit einer vollständigen Umsetzung des Gesetzes zugewartet werden, bis im EU-Raum erste Erfahrungen [PAGE 979] aus der Anwendung vorliegen. Es ist zu erwarten, dass diese zu Anpassungen führen werden. Es wäre daher schade, wenn die Schweiz nicht von diesen Erfahrungen profitieren könnte.
Mein Appell: Die Umsetzung muss unter Einbezug der betroffenen Branchen erfolgen. Die Errungenschaften und Stärken der Schweizer Bauwirtschaft, ihre Innovationsmöglichkeiten und Spielräume sollen wo immer möglich für den Schweizer Markt erhalten bleiben.