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Engler Stefan · Ständerat · 2013-11-27

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-27

Wortprotokoll

Artikel 10 umschreibt die Vorschriften für die Wirtschaftsakteure und die Wirtschaftsakteurinnen. Hier bleibt festzuhalten, dass die Pflichten, die den Wirtschaftsakteuren der Herstellungs- und Lieferkette auferlegt werden - hier geht es also um die Hersteller, um die bevollmächtigten Importeure, um die Händler -, mehr oder weniger so erhalten bleiben wie im geltenden Recht. Sie alle müssen dafür sorgen, dass nur Produkte in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, welche die Anforderungen nach den geltenden Bauprodukteerlassen einhalten. Heute - ich habe es vorhin zu erklären versucht - dürfen nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die brauchbar sind; ausserdem müssen Bauprodukte auch die nach anderen Bundeserlassen vorgeschriebenen Anforderungen sowie die Verwendungsregeln im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke erfüllen.

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