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Hess Hans · Ständerat · 2013-03-21

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat will mit der Revision des Kartellgesetzes unter anderem die Wettbewerbsdynamik intensivieren. Die Revision soll auch "die Rechtssicherheit erhöhen und die Wirksamkeit der Umsetzung der Wettbewerbspolitik verbessern, indem insbesondere die Unabhängigkeit von Untersuchung und Entscheid im Kartellrecht gewährleistet wird" - so nachzulesen auf Seite 3916 der Botschaft.

Der Bundesrat löst mit der Revision aber auch ein Versprechen aus dem Sommer 2011 ein, als der Franken in bisher unerreichte Höhen kletterte. Es ist so: Die Vorlage weckt grosse Erwartungen im Zusammenhang mit der Frankenstärke, die ja grossen Teilen der produzierenden Wirtschaft und insbesondere den KMU und dem Dienstleistungssektor nach wie vor grosse Sorgen macht. Die Frage ist, ob die Revision diesem hohen Anspruch gerecht wird.

Ich bin erstaunt, dass sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission ein Thema, das den Leuten unter den Nägeln brennt, nicht aufgreift; Frau Fetz hat es bereits aufgezeigt. Es geht nämlich um das Thema der überrissenen Kaufkraftabschöpfung durch internationale Konzerne in der Schweiz. Unsere Wirtschaft, aber auch die öffentliche Hand haben heute im Vergleich zu den ausländischen Konkurrenten bei der Beschaffung einen gewichtigen Nachteil, weil sie preislich diskriminiert werden.

Ich erlaube mir, hier auf zwei, drei Beispiele hinzuweisen: Ein Beispiel ist jenes der Universität Zürich. Sie hat errechnet, dass sie für Produkte von Qiagen über 50 Prozent mehr bezahlen muss als eine vergleichbare Universität in Deutschland. Das bedeutet für die Universität Zürich Mehrkosten von über einer halben Million Franken pro Jahr. Weitere Beispiele finden Sie auf Seite 5 der "Basler Zeitung" von gestern, beispielsweise "Nivea Diamond Gloss Styling Spray". Dieser ist für Kunden in Deutschland für umgerechnet Fr. 1.49 erhältlich. Der Einstandspreis für die Schweizer Detailhändler liegt demgegenüber bei Fr. 3.30. Im Laden bezahlt der Kunde hierzulande schliesslich Fr. 5.50. Sie können in dieser Zeitung weitere Beispiele nachlesen.

Unser Rat hat seinerzeit dem Parallelimport patentgeschützter Güter entsprechend zum Durchbruch verholfen. Unser Rat hat konsequenterweise das Cassis-de-Dijon-Prinzip unterstützt. Heute stellen wir fest - auch hier kann ich an die Ausführungen von Frau Fetz anknüpfen -: Die internationalen Konzerne, die Konsumgüter, aber auch Software oder Geräte produzieren, haben eine sehr weit gehende Kontrolle über den Vertrieb ihrer Produkte und halten dadurch den Graumarkt klein. Die Möglichkeit, an den offiziellen Kanälen vorbei zu importieren, ist sehr beschränkt. Deshalb gilt es nun, eine längst bekannte Lücke im Kartellgesetz zu schliessen.

Im Gegensatz zu namhaften Experten ist die Wettbewerbskommission der Ansicht, dass sie heute über keine genügende gesetzliche Handhabe verfügt, um gegen diese überhöhten Importpreise vorzugehen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Grenzkantone wissen besser als ich, wie stark der Einkaufstourismus seit dem Höhenflug des Frankens zugenommen hat.

Das Ziel meines Einzelantrages zu Artikel 7a ist es, dass die Wettbewerbskommission nun eine klare rechtliche Grundlage bekommt, um gegen unzulässige Behinderungen des Einkaufs im Ausland vorzugehen. Wenn also Unternehmen Nachfrager aus der Schweiz im Ausland mit Waren oder Dienstleistungen nicht zu den dort geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen bedienen wollen, müssen wir einschreiten können. Ich werde den Antrag bei der Beratung von Artikel 7a noch näher begründen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann meinem Antrag zu Artikel 7a zu folgen.