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Fetz Anita · Ständerat · 2013-03-21

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Zu einer modernen Wirtschaftspolitik gehört ein wirksames Kartellrecht, und zwar zum Schutz des Wettbewerbs. Das ist in den letzten Jahren noch viel wichtiger geworden. Gerade im Zeitalter von international agierenden Grosskonzernen ist ein Kartellgesetz mit Biss eben wichtig für den Wettbewerb. Wir wissen nämlich alle, dass Grosskonzerne dazu neigen, ihre Marktmacht für Absprachen und Monopole und für Preis- und Lieferbindungen zu missbrauchen.

Ich erinnere mich noch gut, dass im Sommer 2011 anlässlich der Explosion des Werts des Schweizerfrankens unser Wirtschaftsminister zu einem runden Tisch eingeladen hat, dies mit dem Ziel, den Kampf gegen die Hochpreisproblematik anzugehen, und damals auch wirksame Massnahmen und Lösungen in Aussicht gestellt hat. Heute muss ich leider feststellen, dass die vorliegende Revision des Kartellgesetzes zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist und durchaus mit Artikel 5, mit dem Teilkartellverbot, auch einen wesentlichen Beitrag für das Funktionieren des Wettbewerbs leistet; die Revision geht aber wesentlich zu wenig weit. Was wir in der Schweiz brauchen, ist auch Biss, das heisst eine konkrete Formulierung, wie man sich gegen die Preis- und Lieferabsprachen ausländischer Grosskonzerne wehren kann.

Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates - aus meiner Sicht: zu Recht - in einem Teil gewaltig abgespeckt und sie damit auf das Wesentliche beschränkt. Ich meine damit die institutionelle Reform. Die Kommission verzichtet auf ein Wettbewerbsgericht, was mir vernünftig zu sein scheint. Der Aufwand und die Bürokratie, die damit entstanden wären, würden nämlich in keinem Verhältnis zu einer griffigeren Durchsetzung des Kartellrechts stehen; das hätte einfach zu längeren Verfahrenszeiten geführt.

Wie gesagt, fehlt mir das Kernelement. Auch die Mehrheit der Kommission hat das Kernelement, das uns befähigt, nämlich gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorzugehen, leider nicht aufgenommen.

Wie Sie wissen, kosten viele Produkte ausländischer Grosskonzerne in der Schweiz zwischen 30 bis 70 Prozent mehr als im Ausland, und zwar die identischen Produkte. Dazu gehören viele Kosmetika, viele Drogerieartikel, Getränke, IT-Produkte, Möbel, Zusatzteile für die Maschinenindustrie. Diese gewaltigen Unterschiede sind mit dem üblichen, so sage ich jetzt einmal, Zuschlag Schweiz, der sich beispielsweise durch höhere Löhne rechtfertigen lässt, nicht mehr zu erklären. 30 bis 70 Prozent, das ist einfach viel zu viel, da zocken ausländische Konzerne wie Beiersdorf, Carlsberg, Coca-Cola, Apple, Microsoft und andere die Schweiz ab, und zwar in zweistelliger Milliardenhöhe, indem sie Detailhändler, viele KMU und auch Wirte zwingen, diese Produkte bei ihren Schweizer Filialen zu beziehen. [PAGE 317]

Der Meccano ist ganz einfach: Wir Konsumenten können problemlos mit den Füssen abstimmen. Das machen heute auch die meisten, sie kaufen nämlich die entsprechenden Produkte im Ausland ein, weil sie in der Schweiz ungerechtfertigt viel teurer sind. Die Lackierten sind dann die KMU, die Detailhändler, denn diese können nicht bei Beiersdorf Deutschland einkaufen. Dort sagt man ihnen, dass das nicht gehe, dass sie das Produkt beim Schweizer Importeur einkaufen müssten, wo es zwei- bis dreimal teurer ist; das geht nicht an! Wenn sie dann zu den heute zugelassenen Parallelimporten greifen, landen sie auf einem Graumarkt, wo die Vertriebskanäle derart streng von den Grosskonzernen kontrolliert werden, dass es kaum mehr Möglichkeiten gibt, überhaupt parallel zu importieren. Die Basler Wirte haben das wirklich in extenso durchgeführt, haben sich gewehrt, haben Parallelimporte gemacht und sind von den entsprechenden Grosskonzernen durchgehend behindert worden.

Ich meine, das können wir uns nicht mehr gefallen lassen. Es ist vollkommen unverständlich für mich, dass der Gewerbeverband, der ja die KMU schützen soll, ihre Interessen vertreten soll, sich für eine derart massive Diskriminierung vieler Schweizer KMU einsetzt. Statt die Konsumenten mit moralischen Appellen daran zu erinnern, dass sie in der Schweiz einkaufen sollen, sollte er sich lieber darum kümmern, dass solche Absprachen - Preis- und Lieferungsabsprachen - durch ein griffiges Kartellgesetz verboten oder mindestens attackiert werden könnten.

Die Minderheit wird Ihnen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in Artikel 7a machen, ich werde den in der Detailberatung näher erläutern. Auch Kollege Hans Hess hat dazu einen Einzelantrag eingereicht. Er wird ihn, nehme ich an, auch näher erklären. Hier kann ich nur so viel sagen: Ganz so weit sind wir nicht auseinander; wir hören einander mal zu, wo man sich da vielleicht beim einen oder anderen Punkt annähern kann.

Zum Schluss möchte ich einfach festhalten: Wir können es uns nicht leisten, dass unsere eigenen Firmen, unser Detailhandel, viele KMU und auch die Konsumenten einfach dadurch diskriminiert werden, dass sie in der Schweiz leben und arbeiten und deshalb derart viel höhere Preise zu bezahlen haben. Es handelt sich immerhin um etwa 15 bis 20 Milliarden Franken jährlich, die durch ausländische Grosskonzerne durch unzulässige Preis- und Lieferabsprachen abgezockt werden, und zwar abgezockt von den Schweizer KMU und ihren Schweizer Kunden. Die "NZZ" nennt diesen teuren Zuschlag Schweiz zu Recht "die andere Abzockerei".

Ich bin für Eintreten und werde in der Detailberatung noch näher auf den Antrag eingehen.