Pedrina Fabio · Nationalrat · 2001-10-01
Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-01
Wortprotokoll
Die von der nationalen Presse als "Ticinogate" bezeichneten Ereignisse haben meinen Kanton letztes Jahr erneut negativ in die Schlagzeilen gebracht. Es stimmt zwar, dass die stossende Connection zwischen einem ausländischen Schmuggler, einem Richter, einigen Rechtsanwälten, Lokalpolitikern und Verwaltungsbeamten auf Tessiner Boden gewachsen ist. Es ist jedoch zu sagen, dass der rechtliche Rahmen, in welchem diese Connection zustande kommen konnte, ein schweizerischer ist. Die Hauptsitze der Banken, die in diesem Rahmen nicht karitative, intermediäre Funktionen ausüben, sind nicht im Tessin, sondern nördlich der Alpen. Ebenfalls nicht im Tessin, sondern vorwiegend im Rheinhafen befindet sich die logistische Basis, mit deren Hilfe geschmuggelte Zigaretten, wenn sie überhaupt physisch bewegt werden müssen, gesammelt und über den Zwischenhandel weiter verteilt werden. Dieses Hin und Her ist laut schweizerischem Gesetz vollkommen legal.
Ich werde mich auf einige Aspekte konzentrieren. Zurzeit präsentiert sich die Situation wie folgt: Für die Schweiz ist Schmuggel keine Straftat. Schmuggel wird lediglich als Zollvergehen im Rahmen der von den Sondergesetzen des Verwaltungsrechtes vorgesehenen Sanktionen geahndet. Aus diesem Grund ist auch die Rechtshilfe, welche die Schweiz anderen Staaten leistet, die den Schmuggel ahnden, beschränkt und äusserst beschwerlich. In zweierlei Hinsicht ist es so: in Bezug auf die Verfolgung oder die Einziehung von Erträgen aus Schmuggelgeschäften und in Bezug auf die Strafverfolgung oder die Rechtshilfe für Staaten, welche Personen, die Schmuggelorganisationen angehören, strafrechtlich verfolgen. Darüber hinaus kommt auch die Schweizer Zollgesetzgebung nicht zum Zuge, da in vielen Fällen die Ware, z. B. Zigaretten, gar nicht durch die Schweiz geführt wird. Auch die Finanzströme, die mit dem Schmuggel einhergehen, passieren die Schweiz nicht unbedingt. Dafür werden die Organisation der Transporte, die Planung und Koordination der Operationen und die falschen Erklärungen am ausländischen Zoll per Post, Fax, Telefon oder E-Mail von der Schweiz aus gesteuert.
Die Schmuggeltätigkeit hat sich vom aus heutiger Sicht romantischen Schmuggel der "spalloni" mit ihrer "bricolla" auf dem Rücken hin zum mit Waffengewalt geschützten modernen Schmuggel - weil enorme Geldsummen im Spiel sind - radikal gewandelt. Der weit verzweigte organisierte Schmuggel beschränkt sich heutzutage nicht mehr darauf, legale Güter zu verschieben und damit Steuern zu hinterziehen, sondern ist untrennbar an andere, äusserst gefährliche Tätigkeiten gekoppelt, so an den Drogen- und Waffenhandel, an die organisierte Prostitution von Erwachsenen und Kindern, an die Erpressung und an den Schwarzhandel mit Arbeitskräften. Mit diesen Geschäften ist naturgemäss die Geldwäscherei verbunden. Vertreter und Komplizen des modernen Schmuggels greifen auf jede mögliche Art von Gewalt zurück und gehören Organisationen an, die manchmal noch mächtiger und besser gerüstet sind als die Staaten selbst. Deshalb kommt die stillschweigende Duldung des Schmuggels legaler Güter einer faktischen Zustimmung zu noch schwereren Verbrechensformen gleich.
Es kommt hinzu, dass diese Verbrechensformen die Verbrecherorganisationen aufgrund der dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen dazu veranlassen, Unterstützung innerhalb unserer Institutionen zu suchen, womit sie die eigentliche Substanz unserer Demokratie angreifen. Genau das ist im Fall Cuomo geschehen, genau das kann in jedem [PAGE 1302] Schweizer Kanton aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen geschehen. Das heisst, "Ticinogate" ist leider zugleich auch "Swissgate". Der Korruptionsskandal im Tessin gilt als Alarmglocke für die gesamte Schweiz, ganz besonders für den Finanzplatz und für die demokratischen Institutionen der Schweiz, die dem Druck der Mafia und ausländischen Korruptionsversuchen ausgesetzt sind.
Die heutige Konzeption der Schweiz hinsichtlich der Schmuggel- und Schmugglerbekämpfung ist untauglich und gefährlich. Es bedarf deshalb einer Lösung auf Gesetzesebene, um folgende drei Ziele zu erreichen:
1. Sie soll der Schweiz ermöglichen, bewaffnete Schmuggelorganisationen selbstständig zu verfolgen sowie die vom geltenden Recht noch nicht erfassten Organisationen, die - auch wenn sie nicht auf physische Gewalt zurückgreifen - im Bereich der Wirtschaftskriminalität tätig sind, d. h. Organisationen, die sich z. B. Betrügereien, Fälschungen, Insidergeschäften usw. widmen.
2. Sie soll der Schweiz ermöglichen, Erträge aus Schmuggelgeschäften einzuziehen.
3. Sie soll der Schweiz ermöglichen, im Falle von Schmuggel Rechtshilfe zu leisten.
Eine Lösung dieser Art würde es der Schweiz also ermöglichen, aktiv der Kritik zu begegnen, die auf internationaler Ebene gegen sie erhoben wird, und damit einen der Haupteinwände bezüglich des Bankgeheimnisses aufzufangen - dies sollte übrigens nicht von einem Linken geklärt werden. Diese Lösung würde es der Schweiz ermöglichen, das Image zu widerlegen, demzufolge sie im Ausland oft als ein Land dargestellt wird, in dem der Grundsatz "pecunia non olet" gilt. Ferner würde unser Land durch diese Lösung für den Schmuggel unattraktiv. Es käme ihr also eine präventive Wirkung zu.
Ich möchte mich noch zu einem zeitlichen Aspekt des Handlungsbedarfes äussern. Ich habe kaum Verständnis für die zögernde Haltung des Bundesrates in dieser Angelegenheit. Er meint, man könne das Problem des Fiskalbetrugs verhandlungstaktisch mit der EU mit irgendeinem Gegengeschäft verknüpfen. Meiner Ansicht nach ist dies eine grosse und gefährliche Illusion und dazu überhaupt noch taktisch unklug, weil wir hier strukturell auf einer sehr unangenehmen Verliererposition sitzen. Was hier geschieht, ist in der Tat ein Skandal; d. h., wir haben keinen Trumpf in den Händen, sondern einen schwarzen Peter mit hoher Explosionsgefahr. Es gilt deshalb, diesen so rasch wie möglich wegzuschieben, und zwar im Rahmen der von der Kommission für Rechtsfragen vorgegebenen Schonfrist, um es so zu sagen. Machen wir unsere Hausaufgaben, darauf aufbauend liesse sich verhandlungstaktisch vielleicht noch etwas herausholen. Und gerade unter dem Aspekt "Image" wäre es vernünftiger, auch einmal etwas zu geben, bevor wir nochmals in die Skandalfalle stolpern. Die Kommission für Rechtsfragen hat dies fast einstimmig begriffen; ich hoffe, das ist auch in diesem Rat der Fall.