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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-03-06

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Vorweg: Was heisst Nichteintreten heute? Wenn Sie auf die Vorlage nicht eintreten - wir sind der Zweitrat -, dann heisst das, dessen müssen Sie sich bewusst sein, dass sich die weitere Beratung im Ständerat auf die Frage "Festhalten - ja oder nein?" konzentriert. Es gibt keine materielle Beratung der einzelnen Bestimmungen mehr. Nichteintreten ist in diesem Sinne eine Art Diskussionsverweigerung im Detail. Wenn Sie heute hingegen eintreten, können Sie all Ihre kritischen Punkte vorbringen. Dann kommt es zur [PAGE 129] Gesamtabstimmung - da können Sie die Vorlage immer noch ablehnen -, und folglich gibt es eine materielle Auseinandersetzung im Ständerat über die strittigen Punkte. Ich finde es ganz wichtig, dass man sich beim Nichteintretensentscheid dessen bewusst ist, dass es im Ständerat und dann auch bei uns nur noch um die Frage "Festhalten - ja oder nein?" geht. Es gibt keine materielle Beratung mehr. Das zum Ersten.

Zum Zweiten: Zwei Aussagen meine ich korrigieren zu dürfen. Herr Baader hat behauptet, es läge bei Artikel 5 eine Beweislastumkehr vor. Herr Rime ist in seinem Votum in eine ähnliche Richtung gegangen. Wie Herr Bundesrat Schneider-Ammann zu Recht festgestellt hat, ich möchte das einfach nochmals betonen, handelt es sich bei Artikel 5 nicht um eine Beweislastumkehr - Herr Baader weiss das als Gerichtspräsident sehr wohl. Wir haben ein neues System, in dem harte Abreden in fünf Bereichen verboten sind. Die Weko muss beweisen, dass diese Abreden vorliegen, das ist nicht einfach per se gegeben. Es gilt die Untersuchungsmaxime - die Beweislast liegt hier bei der Weko. Für den Gegenbeweis, damit das Vorgehen effizient ist, müssen die Unternehmen, das ist richtig, entsprechende Unterlagen einreichen. Ihnen obliegt der Nachweis. Zum Schluss prüft das Gericht oder die Weko im Rahmen der Untersuchungsmaxime, wie die Situation in der Realität ist, wie die Beweislage zu werten ist. Also keine Beweislastumkehr!

Zum Dritten zum Gericht, dies an all jene, die auf das Gericht setzen - ich spreche jetzt im Speziellen zu Herrn Schelbert -: Wir haben uns in der WAK zeigen lassen, wie lange die Verfahren dauern; es war mir ein Anliegen, dass man das belegte. Nehmen wir die Entscheide, die hier angeführt worden sind, beispielsweise Gaba/Elmex: Zwei Jahre und zehn Monate dauerte die Untersuchung bei der Weko, drei Jahre und elf Monate jene beim Bundesverwaltungsgericht, und wir haben noch keinen letztinstanzlichen Entscheid! Über das Ganze urteilt dann noch das Bundesgericht. Im Durchschnitt dauern die Untersuchungen bei der Weko drei Jahre, beim Bundesverwaltungsgericht zwei Jahre und viereinhalb Monate und wahrscheinlich nochmals so lange beim Bundesgericht. Was beim Bundesgericht herauskommt, wissen wir nicht. Glaubt jemand in diesem Saal, das sei billig? Herr Baader, glauben Sie, der Prozess gegen Gaba/Elmex sei für das Unternehmen billig gewesen? Sie haben gesehen, welch umfangreiches Gerichtsurteil erarbeitet wurde! Das kostet auch, abgesehen davon, dass es dann im entscheidenden Zeitpunkt die Produkte vielleicht gar nicht mehr auf dem Markt gibt.

Dann gilt es Folgendes zu bedenken: Wie wollen Sie wissen, wie das Bundesgericht entscheidet, wenn wir jetzt nicht auf die Vorlage eintreten und keine Änderung daran vornehmen? Sie wissen es nicht, es ist offen. Das Bundesgericht kann sich auch sagen, das Parlament wolle keine Änderung, und gegen die Erwägungen entscheiden. Wenn Sie aber eine Regelung im Gesetz vornehmen und damit sagen, dass wir das politisch regeln und die Verantwortung nicht auf die Gerichte übertragen wollen, haben Sie es in der Hand.

Das waren meine Schlussbemerkungen. Überlegen Sie gut, was für einen Entscheid Sie mit einem Nichteintreten fällen.