preparatory:AB 147949
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-06
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen, Herr Nationalrat de Buman, sehr bewusst die Interpretation des Bundesrates der einzelnen Buchstaben von Artikel 5 Absatz 2 KMV vorgetragen. Das zeigt auf, wie gewertet wird. Der Kern der Aussage heisst: Die Menschenrechte werden wie herkömmlich hochgehalten. Es gibt im Interesse der Rüstungsindustrie eine bescheidene Anpassung, und zwar in Richtung eines Rechts, wie es neutrale Staaten wie Österreich und Schweden kennen. Mit der Revision könnte zukünftig in ein Land Rüstungsmaterial geliefert werden, wenn dieses Rüstungsmaterial keine direkte Gefahr darstellt, dass Menschenrechte verletzt werden, sondern z. B. Verteidigungscharakter hat - ich habe die Fliegerabwehrgeräte genannt, die man heute in bestimmte Länder gar nicht liefern kann, weil diese Länder bezüglich der Menschenrechte mit Fragezeichen behaftet sind. Künftig könnte über unser sorgfältigstes Prüfungssystem abgewogen werden, ob eine solche Defensivwaffe geliefert werden kann oder nicht.