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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-03-06

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Mit der revidierten Tierzuchtverordnung hat der Bundesrat die Beiträge für Viehschauen auf Ende 2014 gestrichen. Die Begründung ist, dass die an Viehschauen erhobenen Daten von den Zuchtorganisationen nicht mehr für die Schätzung des Zuchtwertes herbeigezogen würden. Sprich: Der ursprüngliche Sinn der finanziellen Beiträge, die statistische Erhebung, ist weggefallen.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass diese Motion daher abzulehnen sei. Sie ist zusätzlich zur zutreffenden Begründung des Bundesrates für seine Ablehnung auch der Ansicht, dass es nicht Staatsaufgabe sei, Viehschauen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen. Aber Sie haben es gehört: Seit der Beratung im Ständerat wurden für Viehschauen gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderung Finanzmittel in der Höhe von 300 000 Franken im Jahr freigegeben. Auf diese Weise lassen sich die traditionellen Viehschauen seitens des Bundes ab 2015 weiter mitfinanzieren. Die Kantone müssen aber 50 Prozent dazu beitragen. Nach der Verordnung kann der Bund also subsidiär finanzieren. Diese Lösung scheint Anklang zu finden und offensichtlich auch den Motionär zufriedenzustellen.

Ob wir die Motion also annehmen oder ablehnen - es ändert sich nichts daran, dass der Bund subsidiär weiterhin Viehschauen subventionieren kann, dies aber im Rahmen von 300 000 Franken pro Jahr. Es scheint ein bisschen übertrieben, das Parlament dafür zu bemühen. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit dennoch, die Motion abzulehnen, wenn Sie der Ansicht sind, die Subventionierung von Viehschauen sei keine Staatsaufgabe.