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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 21a geht es um die Einführung eines Verfahrens, das die nachträgliche Information einer beschwerdeberechtigten Person ermöglicht. Damit kann die Schweiz eine von drei Forderungen des Global Forum erfüllen. Künftig dürften Personen im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens im Ausnahmefall erst nach der Übermittlung der entsprechenden Daten informiert werden. Auch in den Augen von uns Grünen stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, und es würde die Rechtsstellung der Betroffenen schwächen.

Es ist daher wichtig, dass diese Massnahme nur im Ausnahmefall greift; so schlägt es der Bundesrat auch vor. Ein Ausnahmeverfahren kann nur im Einzelfall infrage kommen. Die Formulierung des Bundesrates verlangt, dass ein Kriterium von zweien erfüllt sein muss. Eine Ausnahme besteht, wenn sonst der Zweck der Amtshilfe oder wenn der Erfolg der Untersuchung vereitelt würde.

Die Kommissionsmehrheit hat nun die Hürden erhöht - nach Auffassung von uns Grünen sind sie nun zu hoch. Sie will, dass die beiden Kriterien kumulativ angewendet werden. Es besteht damit die Gefahr, dass die Übung ihren Zweck nicht erfüllen würde. Es geht nicht nur darum, dass daraus eine OECD-taugliche Formulierung im Gesetz folgt, sondern es geht auch darum, dass eine entsprechende Praxis eingerichtet wird. Wird die Erfüllung beider Kriterien gleichzeitig verlangt, ergeben sich Probleme bei der Umsetzung. Wir Grünen verstehen das, und wir wollen auch, dass die Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Beim Antrag der Kommissionsmehrheit ist jedoch davon auszugehen, dass die zu hohen Hürden zum Beispiel der Vernichtung von Beweisen Vorschub leisten oder dass deswegen die Verjährung eintreten kann. Im Ergebnis könnten dann, wie gesagt, der Zweck der Amtshilfe oder der Erfolg der Untersuchung vereitelt werden. Das zu verhindern ist aber gerade der Sinn dieser Gesetzesbestimmung.

Wir Grünen empfehlen Ihnen deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) zuzustimmen.

Die Minderheit II (Baader Caspar) opponiert der neuen Bestimmung grundsätzlich. Sie befürchtet "fishing expeditions" und die Folge, dass über die Beschuldigung von Unschuldigen irreparable Schäden entstehen. Im Grunde fehlt es dieser Minderheit an Vertrauen in die ersuchenden Staaten und an Vertrauen in die zuständigen Schweizer Behörden. Das verdeutlicht auch der Umstand, dass die SVP-Fraktion die Einführung des Steueramtshilfegesetzes im September 2012 geschlossen abgelehnt hat. Aber es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Arbeitet die Schweiz in der Steueramtshilfe nicht konstruktiv mit, drohen graue Listen und wirtschaftliche Schäden. Das wollen wir Grünen nicht. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Es geht um die Regelung von Ausnahmefällen.

In diesem Sinne bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit II (Baader Caspar) abzulehnen.