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Maier Thomas · Nationalrat · 2013-12-12

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

In Artikel 1 möchte eine Minderheit - Sie haben es gehört - eine Änderung einfügen, die in der Vorlage des Bundesrates nicht enthalten ist. Grundsätzlich geht es darum, dass die Schweiz auch ausländischen Staaten Amtshilfe gewährt, mit denen keine bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen über den Austausch von Steuerinformationen bestehen. Im Namen der Mehrheit Ihrer WAK bitte ich Sie, dies nicht zu beschliessen.

Wie Sie schon länger wissen und wie Sie jetzt auch dieser Debatte wieder entnehmen können, sind diese Amtshilfeverfahren sowohl von ihrer Konzeption her wie auch in Bezug auf den Prozess und die Durchführung in der Praxis äusserst aufwendig und kompliziert. Dies liegt logischerweise in der Natur der Sache, geht es doch sowohl für die ausländischen Staaten wie auch für die betroffenen Personen meist um viel; es handelt sich um teilweise komplexes Steuerrecht. Weiter besteht, wie ich auch schon ausgeführt habe, ein komplexes internationales Regelwerk, an das wir uns halten wollen.

Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass wir mit Staaten, denen wir Amtshilfe gewähren wollen, eine saubere rechtliche Grundlage in Form von klaren bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen haben. Diese Vereinbarungen sind quasi die Schienen, auf denen die Verfahren anschliessend fahren können. Würden wir dies ändern, sähen wir uns rasch mit Anfragen von Staaten konfrontiert, die aus unserer Sicht wenig vertrauenswürdig sind oder in unserem Verständnis eben keine Rechtsstaaten darstellen. Heute stützen wir Amtshilfeverfahren immer auf einen Vertrag oder eine multilaterale Konvention, in der klar aufgezeigt wird, unter welchen Bedingungen welcher Staat was tut. Würden wir das ändern, müssten wir jeden Einzelfall prüfen, und das wäre sehr aufwendig und sehr schwierig.

Die Kommission hat den Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.