AB 148001
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-12
Wortprotokoll
In welchem Umfeld diskutieren wir diese Revision? Die Staatengemeinschaft duldet keine Steuerhinterziehungsoasen mehr, und das zu Recht. Jedes Land hat das Recht, sein Steuersubstrat nach den eigenen Gesetzen zu verteidigen und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dazu braucht es im Verkehr mit den anderen Staaten ein Amtshilfeverfahren, das es den Staaten auch ermöglicht, an die notwendigen Informationen heranzukommen.
Nochmals: Mit der Finanzkrise 2008 hat sich in Sachen Amtshilfe auch für die Schweiz Grundlegendes geändert. Die Schweiz hat sich dazu bekannt, den OECD-Standard zu erfüllen. Das gilt auch für die Amtshilfe in Steuersachen, und das bedingt eben, dass wir entsprechende Änderungen im Rahmen der Praxis der OECD auch in unserem Land abbilden. Das waren denn auch die Rahmenbedingungen für den Erlass des Steueramtshilfegesetzes, das seit 1. Februar 2013 in Kraft ist. Es regelt die Voraussetzungen der Amtshilfe in Steuersachen mit all jenen Staaten, mit welchen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein Abkommen über den Steuerinformationsaustausch abgeschlossen hat.
Bereits seit geraumer Zeit zeichnet sich ab, dass Änderungen notwendig sein werden. Wir von der SP-Fraktion haben bereits bei der ersten Beratung darauf hingewiesen, wie auch mit Motionen, bei welchen wir die Preisgabe des Notifikationsverfahrens verlangten. Es ist klar, dass die Schweiz nun alles daransetzen muss, nicht nur in dieser Phase 1 des Peer Review - das ist die Überprüfung der Standards durch die OECD - zu verbleiben, sondern auch in die Phase 2 zu kommen. Denn sonst ist nicht nur der Finanzplatz Schweiz, sondern vor allem, aufgrund von drohenden Sanktionen, der Werkplatz Schweiz bedroht, und daran kann in diesem Saal wohl niemand ein Interesse haben. Folglich muss die Schweiz die Empfehlungen der OECD möglichst rasch umsetzen. Es gilt, nochmals festzuhalten, dass die Schweiz entgegen dem, was Herr Baader vorher gesagt hat, das einzige OECD-Land ist, das noch nicht in der Phase 2 ist. Die exotischen Feriendestinationen, die erwähnt worden sind und zusammen mit der Schweiz die Voraussetzungen für die Phase 2 des Peer Review nicht erfüllen, sind zwar Mitglied des Global Forum, aber nicht der OECD.
Nochmals: Ich denke, es ist klar, dass wir die Voraussetzungen hier erwähnen und auch erfüllen. Es braucht erstens eine genügend grosse Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen, die dem angepassten OECD-Standard entsprechen; dieser Prozess ist im Gang. Es braucht zweitens eine klare Identifikation der Eigentümerinnen und Eigentümer von Unternehmungen; das hätten wir bereits mit der Aktienrechtsrevision haben können, jetzt geschieht es im Rahmen der Vorlage zur Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen, die dem Parlament bald vorgelegt werden wird. Schliesslich braucht es die Aufgabe der Notifikation in Ausnahmefällen: Wenn der Zweck der Amtshilfe vereitelt zu werden droht, muss die Notifikation unterbleiben; die entsprechenden Voraussetzungen werden wir in Artikel 21a definieren. Die SP-Fraktion hat dies schon vor Längerem mit einer Motion gefordert.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Sie schafft die Möglichkeit, die Voraussetzungen der Gruppenersuchen klarer zu definieren, und sie bringt die längst notwendige Änderung bezüglich der Ausnahmefälle bei der Notifikation. Ausserdem möchten wir ein weiteres Revisionsbegehren aufnehmen, nämlich die Frage, ob Amtshilfegesuche auch aufgrund gestohlener Daten gestellt werden dürfen oder nicht. Ich denke, diese Frage verdient im Rahmen dieser Revision eine vertiefte Prüfung, damit wir nicht gleich wieder eine nächste Revision des Amtshilfegesetzes vor uns haben.
Ich bitte Sie, im Interesse des Finanzplatzes und des Werkplatzes Schweiz auf die Vorlage einzutreten und im Wesentlichen im Sinn des Bundesrates zu beschliessen.