Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-12
Wortprotokoll
Es ist so, wie es gesagt wurde: Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass wir im Falle von gestohlenen Daten, die dann bei einem Dritten und Vierten landen, Amtshilfe leisten, weil das ja nicht in direktem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht. Indien wurde heute als Beispiel angeführt. Wenn Indien von einem zweiten oder dritten Staat Daten erhält, die ursprünglich gestohlen worden sind, ist die Situation rechtlich gesehen etwas anders, als wenn der direkte Empfänger der gestohlenen Daten, der noch etwas dafür bezahlt, sich mit einem Amtshilfegesuch an die Schweiz wendet. Wir haben das in der Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht, gestützt auf die Wiener Vertragskonvention, die genau diesen Wortlaut enthält, den die Minderheit jetzt einbringt: Auf ein Amtshilfeersuchen wird nicht eingetreten, wenn es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt - sonst schon. Dort wurde die Abgrenzung gemacht.
Wir haben aber - das ist eine pragmatische Schlussfolgerung - in der Vernehmlassung gesehen, dass dieses Vorgehen politisch nicht mehrheitsfähig ist, auch wenn es rechtlich korrekt wäre. Der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass wir diese Anpassung mit Bezug auf die Notifikation machen müssen, damit wir im Rahmen der OECD, im Rahmen des Global Forum diese Anforderungen erfüllen können, sonst bereitet das unseren Unternehmen grosse Schwierigkeiten. Damit wir diese Anpassung mit Bezug auf die Notifikation jetzt auch mehrheitsfähig machen können, haben wir auf diese Bestimmung verzichtet, im Wissen darum, dass mit Bezug auf Indien fast 500 Amtshilfeersuchen offen sind, die eben auf Daten beruhen, die ursprünglich, in der Vor-Vor-Vorgängerphase, auf gestohlenen Daten beruht haben. Das ist ein politischer Vorschlag, den Ihnen der Bundesrat macht, auf Amtshilfeersuchen, die sich ursprünglich auf gestohlene Daten abstützen, nicht einzutreten.
Entsprechend bitte ich Sie, gemäss dem Bundesrat zu entscheiden.