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Zemp Markus · Nationalrat · 2011-04-14

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-14

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher behandeln wir hier gleich beide Vorstösse, zuerst 08.309, eine Standesinitiative St. Gallen mit dem Titel "Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländer. Gleichbehandlung mit Schweizer Steuerpflichtigen". Diese Pauschalsteuer für Ausländer - oder Aufwandbesteuerung, wie sie auch genannt wird - gibt es in der Schweiz bereits seit 1934. Wer hat Anrecht auf eine solche Aufwandbesteuerung? Es sind Personen - Ausländer -, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier in der Schweiz nicht erwerbstätig sind.

Wie wird die Steuer berechnet? Das steuerbare Einkommen richtet sich nach den jährlichen Lebenshaltungskosten. Der Steuerbetrag muss immer mindestens das Fünffache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts des bewohnten Eigenheims betragen. Es ist Ermessenssache der Kantone, dies festzulegen. Das ist denn auch einer der Gründe, warum diese Pauschalsteuer bekämpft wird. Die Minderheit stört sich am unterschiedlichen Ermessen und empfindet diese Pauschalsteuer in erster Linie als ungerecht gegenüber den Schweizerinnen und Schweizern.

Die Standesinitiative St. Gallen für die Abschaffung der Pauschalsteuer wurde am 2. April 2008 eingereicht und verlangt - wie gesagt - die Abschaffung. Der Ständerat als Erstrat hat dieser Initiative mit 22 zu 13 Stimmen keine Folge gegeben. Ihre WAK beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, der Initiative keine Folge zu geben.

Warum ist die Mehrheit Ihrer Kommission gegen die Abschaffung der Pauschalsteuer? Es sind im Wesentlichen fünf Gründe:

1. Dank der Aufwandbesteuerung haben wir hohe Steuereinnahmen. Die Zahlen dazu: 2008 bezahlten in der Schweiz 5000 Aufwandbesteuerte im Durchschnitt 115 000 Franken Steuern, das gibt die Summe von 578 Millionen Franken.

2. Diese Aufwandbesteuerten bezahlen aber nicht nur Steuern im geschilderten Umfang in der Schweiz, sondern investieren hier, wohnen in der Regel in sehr schönen Liegenschaften und konsumieren hier in der Schweiz. Das ergibt eben Nebeninvestitionen und Konsum, auch Abgaben für die Öffentlichkeit wie Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer usw. Die Schätzungen belaufen sich auf rund eine Milliarde Franken jährlich.

3. Gemäss Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes sichern die Aufwandbesteuerten rund 22 500 Arbeitsplätze mit einer Bruttowertschöpfung in der Schweiz von gesamthaft 2,2 Milliarden Franken. Es gibt andere Schätzungen, die wesentlich höher sind; die Wahrheit wird ja wahrscheinlich - wie meistens - in der Mitte liegen. Es ist also ein wichtiger ökonomischer Faktor.

4. Diese Erträge und Investitionen fallen vor allem in Bergkantonen wie Graubünden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Bern, Genf, Waadt und Wallis an.

5. Auch andere Länder kennen eine ähnliche Steuer, beispielsweise Grossbritannien, Irland, Österreich, Luxemburg, Malta, Zypern. Wenn wir die Pauschalbesteuerung abschaffen, verlieren wir an Wettbewerbsfähigkeit. Zudem ist hier [PAGE 763] das Thema Steuerwettbewerb angesprochen. Wir fahren eigentlich gut mit dem Steuerwettbewerb.

Kurz noch zur parlamentarischen Initiative 09.455 von Frau Leutenegger Oberholzer: Sie will das Ermessen bei der Pauschalsteuer einschränken, und zwar vor allem nach folgenden Kriterien: Alterslimite; keine Erwerbstätigkeit, nicht nur nicht in der Schweiz, sondern auch nicht im Ausland; Festlegen einer minimalen Steuer. Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben sollten - der Entscheid fiel mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, es ist also eine relativ knappe Mehrheit -, und zwar aufgrund der Überlegung, dass die Kantone selber aktiv geworden sind. Auch der Bundesrat und die Mehrheit sehen, dass hier Handlungsbedarf besteht, dass also die Kantone ihre Steuern nicht zu stark senken sollten. Eine Vernehmlassung wurde durchgeführt. Wir warten jetzt auf den Bericht.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, der Standesinitiative und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.