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preparatory:AB 148139

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-04-14

Wortprotokoll

Die Aufgaben und die Tätigkeiten in der häuslichen Pflege sind vielfältig und für die Festlegung gesetzlicher Mindestanforderungen wenig geeignet. Wichtig ist, dass durch die kantonalen Gesundheitsgesetze sichergestellt ist, dass die medizinisch indizierte Pflege von Personen in Privathaushalten durch qualifizierte Gesundheitsfachpersonen erfolgt.

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft erlassen. Diese Verordnung dient als flankierende Massnahme zum freien Personenverkehr und soll missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Verrichtung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Schweiz verhindern helfen. Die Regelung in der Verordnung erfasst auch die Mithilfe bei der Betreuung von Betagten und Kranken sowie die Unterstützung von Betagten und Kranken bei der Bewältigung des Alltags. Damit wird ein wesentliches Anliegen des Postulates, Löhne und Arbeitsbedingungen von Menschen aus Tieflohnländern zu schützen, eingelöst. Eine weiter gehende Regelung der häuslichen Pflege ist nicht sachgerecht. Sie wäre aufwendig und würde zu zusätzlichen Kosten im Gesundheitsbereich führen. Sie läge auch nicht im Interesse der Haushalte und von Personen, die solche Dienstleistungen nachfragen. Die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft sowie gezielte Weiterbildung für die Betreuung und Unterstützung von Kranken und Betagten sind probate Mittel, um die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.

Aufgrund dieser Sachlage beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.

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