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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-04

Wortprotokoll

Kitesurfen in der Schweiz ist offenbar eine Sportart, die Sie gerne betreiben, Frau Nationalrätin Rickli. (Heiterkeit) Die früheren Sicherheitsbedenken sind auch heute noch gültig und verunmöglichen auf den von anderen Freizeitsportlern und der Fahrgastschifffahrt stark genutzten schweizerischen Gewässern eine unbeschränkte Zulassung. Der Bundesrat ist nicht bereit, Kitesurfen unbeschränkt zuzulassen.

Kitesurfen wird in der Binnenschifffahrtsverordnung als Fahren mit Drachensegelbrettern definiert. Dies ist auf schweizerischen Gewässern nur auf behördlich bewilligten Wasserflächen erlaubt. Wasserflächen dürfen dann zur Benutzung durch Drachensegelbretter freigegeben werden, wenn die Sicherheit der übrigen Seebenutzer innerhalb der freigegebenen Fläche gewährleistet bleibt und die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird. Die Gewässerhoheit steht gemäss dem Binnenschifffahrtsgesetz den Kantonen zu. Sie können demnach auf ihren Gewässern Zonen zum Kitesurfen freigeben. Nach heutigem Kenntnisstand sind die Kantone nicht bereit, von dieser Praxis abzuweichen.

Das meist hohe Verkehrsaufkommen auf den Gewässern lässt trotz Verbesserungen des Sicherheitsstandards beim Kitesurfen die unbeschränkte Ausübung der Sportart nicht zu.