Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-04
Wortprotokoll
Last, but not least: Es ist schön, dass der Saal wieder etwas mehr gefüllt ist. Ich werde Sie aber nicht lange belästigen, weil sicher alle von diesem anstrengenden Tag müde sind.
Vorerst ergeht auch ein Dank unsererseits an die Subkommission, an die GPK. Es ist eine wichtige Aufgabe, rückwirkend immer wieder zu kontrollieren, ob der Bundesrat die ihm von Ihnen übertragenen Mandate richtig erfüllt und ob die Steuermittel richtig eingesetzt werden und somit die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit auch Ihre Genehmigung findet. Wir stellen fest, dass das in einem sehr konstruktiven, aber auch kritisch begleitenden Ton stattfindet.
Das UVEK hatte im letzten Jahr drei Bereiche, die besonders arbeitsreich waren: Das war natürlich die Energiestrategie, das waren Fragen rund um die Verkehrsfinanzierung, und das war die Raumplanung. Ich möchte mich im Folgenden vor allem auf diese drei Bereiche unserer Tätigkeit konzentrieren.
Zur Energiestrategie: Durch das Unglück in Fukushima hat das Tempo der bereits aufgegleisten Aktualisierung der Energieperspektiven überraschend eine weitaus grössere Bedeutung erhalten. Das hat uns am meisten beschäftigt, nicht nur mit den zahlreichen Vorstössen und Diskussionen, sondern natürlich auch in strategischer Hinsicht. Sie kennen die Ergebnisse, Sie kennen die Beschlüsse, die auch Ihr Rat gefasst hat. Für uns ist seither die Planung dieser Energiewende eine sehr diffizile und sehr ambitiöse Aufgabe. In über dreizehn breitabgestützten Arbeitsgruppen wurde für den Bundesrat ein erstes Eckwertepapier für November 2011 bestimmt. Jetzt im April 2012 wurde, gestützt auf aktualisierte Berichte in den Unterlagen, ein Massnahmenpaket bestimmt, das als Grundlage für die Vernehmlassung dienen wird.
Wir sind zeitlich immer noch auf Kurs, sodass Ende Sommer 2012 die Vernehmlassung eröffnet werden kann und Sie sich somit dann 2013 über diese Gesetzesvorlagen beugen werden. Vertiefte Analysen des UVEK haben gezeigt, dass die Energiestrategie 2050 machbar ist, dies unter Beibehaltung des schon vorher gesetzten Ziels, die fossilen Energien und ebenso unsere Auslandabhängigkeit zu reduzieren, da wir ja heute nach wie vor 80 Prozent unserer Energie importieren. Viel schwieriger ist es, die volkswirtschaftlichen Konsequenzen in Grenzen zu halten. Sie sind nicht massiv, aber den erheblichen Investitionen in Energieeffizienz stehen Einsparungen bei den Energieimporten gegenüber, die natürlich nicht gleichwertig sind. Es sind beträchtliche Investitionen nötig, insbesondere für den Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern. Die Mehrkosten aufgrund des Verzichts auf neue Kernkraftwerke belaufen sich bis ins Jahr 2050 auf rund eine Milliarde Franken pro Jahr.
Der Bundesrat hat am 23. Mai ergänzend auch die Stossrichtung der Netzstrategie zur Kenntnis genommen. Hier geht es um das Übertragungsnetz, aber auch um die Verteilnetze, welche im Eigentum von rund 730 Energieversorgungsunternehmen stehen. Der Ausbau und die Erneuerung dieser Netze werden eine grosse Herausforderung darstellen, weil die produzierte Energie auch zu transportieren ist und weil hier ein grosser Nachholbedarf besteht, nicht zuletzt auch aufgrund des Alters des heutigen Netzes und der rückläufigen Investitionen ins Netz in den letzten zehn Jahren. Die Kosten werden auch hier bis 2050 rund 18 Milliarden oder rund 480 Millionen im Jahr betragen, allerdings auch hier: Die meisten dieser Kosten sind ohnehin Kosten, weil, wie gesagt, ein Grossteil des heutigen Netzes mehr als vierzig Jahre alt ist und regelmässig an seine Leistungsgrenzen stösst.
Der Verkehr ist ein Bereich, der auch Sie in dieser Session bereits beschäftigt hat, indem Ihr Rat die Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses und deren Finanzierung debattiert hat. Das UVEK war im vergangenen Jahr intensiv mit der Erarbeitung dieser Vorlage und der zweiten grossen Vorlage - Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, (Fabi) - beschäftigt, welche derzeit in der ständerätlichen Kommission diskutiert wird. Es geht also hier in erster Linie um finanzpolitische Herausforderungen, weil die heutigen Fonds - sei es der FinöV-Fonds, sei es der Infrastrukturfonds - einerseits zeitlich befristet und andererseits in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Mittel limitiert sind. Die Idee, dass neu ein unbefristeter Bahninfrastrukturfonds konzipiert wird, mit welchem sowohl Unterhalt als auch Betrieb sowie der Ausbau zu finanzieren sind, hat grosses Verständnis gefunden; allerdings sind die zusätzlichen Mittel nicht gesprochen worden. Wenn wir die Bahnpreise nicht anpassen können, so fehlen die Mittel, um den Ausbauwünschen der Kantone und notabene auch der Kundinnen und Kunden zu entsprechen. Ein gewisser Preisanstieg ist unumgänglich, zumal der Kostendeckungsgrad im öffentlichen Verkehr gerade nur bei rund 50 Prozent liegt - wir glauben aber nicht daran, dass es einen Backlash auf die Strasse geben wird, weil auch die Kosten für die Strasse steigen.
Die heutigen Ausgaben des Bundes von 8 Milliarden Franken im Verkehr entsprechen 83 Prozent des UVEK-Budgets. Dennoch ist der Druck gross, das bestehende Netz zu vergrössern und die Ausgaben weiter zu erhöhen, um die zunehmenden Kapazitätsengpässe wie auch die absehbare Steigerung der Nachfrage auf dem Schienen- wie auf dem Strassennetz in den Griff zu bekommen. Im Jahr 2011 ist die Zahl der Staustunden auf den Nationalstrassen erneut über 20 Prozent angestiegen, nachdem schon im Jahr 2010 der Anstieg an Staustunden 35 Prozent betragen hatte. Bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird es deshalb eine zweite Vorlage geben, weil sich abzeichnet, dass sich ab 2015/16 eine weitere Finanzierungslücke von rund 1,5 [PAGE 911] Milliarden Franken pro Jahr auftut. Die vorgeschlagene Erhöhung des Preises für die Vignette ist deshalb, wie angekündigt, nur eine erste Etappe, damit auch die Strassenfinanzierung im Lot bleibt.
Noch kurz zur Raumplanung: Sie werden in dieser Session, so hoffe ich, die Beratung der Vorlage der ersten Etappe des Raumplanungsgesetzes abschliessen - eine Vorlage, die ja auch als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative konzipiert ist. Wir arbeiten derzeit an der zweiten Etappe der Revision, mit dem Ziel, die raumwirksamen Tätigkeiten besser aufeinander und auf die Infrastrukturplanung abstimmen zu können. Wir möchten Lücken im geltenden Recht schliessen, den Vollzug vereinfachen und vor allem auch Verbesserungen im Bereich der Bundesplanungen erzielen sowie die funktionalen, kantonsübergreifenden Räume verbessert strukturieren. Daneben soll das landwirtschaftliche Kulturland besser geschützt werden, und das Bauen ausserhalb der Bauzonen soll Optimierungen und Vereinfachungen erfahren. Diese Vorlage werden Sie auf den Herbst zur Vernehmlassung erwarten können.
Last, but not least: Mein Departement hatte im letzten Jahr von all Ihren Vorstössen 29 Prozent zu bewältigen. Das wird sich in diesem Jahr wahrscheinlich fortsetzen - das bei gleichbleibenden Ressourcen. Ich bin deshalb froh um jeden Vorstoss, den Sie nicht einreichen, wenn Sie also das Problem vielleicht mit einem Telefonanruf bewältigen. Herzlichen Dank auch für Ihr Verständnis. Es ist zum Schutz des Personals, denn auch das Bundespersonal ist eine schützenswerte Gattung.