Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2012-06-04
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-04
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung beauftragt uns, internationale Solidarität zu praktizieren. Die Bundesverfassung nennt auch die Ziele und setzt die Massstäbe. Danach hat Entwicklungszusammenarbeit dann eine positive Wirkung, wenn im Partnerland die Armut reduziert, die Demokratie gestärkt wird, die Menschenrechte und der soziale Frieden gefördert werden. Es gibt viele Studien, Evaluationen, Erfahrungsberichte von verschiedenster Seite zur Frage, ob die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz die Lebensverhältnisse von Menschen in Entwicklungsländern tatsächlich verbessere. Die Antwort in all diesen Untersuchungen ist klar und eindeutig: Ja, das tut sie; sie verbessert die Lebensverhältnisse dieser Menschen. Ich kann das aus eigenen Beobachtungen bestätigen und lege damit auch meine Interessenbindung offen: Als Präsident des Hilfswerks Solidar Suisse habe ich in den letzten zwei, drei Jahren einige Dutzend Entwicklungsprojekte der Schweiz unter die Lupe genommen und in aller Regel einen ausgezeichneten Eindruck gewonnen.
Man kann so Bilanz ziehen: Millionen von Menschen haben dank unserer Entwicklungszusammenarbeit Zugang zu Trinkwasser und Schulbildung bekommen; Millionen von Menschen haben dank unserer Entwicklungszusammenarbeit ein Dach über dem Kopf und eine minimale medizinische Versorgung bekommen; Millionen von Menschen haben dank unserer Entwicklungszusammenarbeit Arbeit und Einkommen bekommen und können ihre demokratischen Rechte besser wahrnehmen. Natürlich, man könnte noch einiges besser machen, aber das ändert nichts an der guten bis sehr guten Gesamtbilanz.
Daraus leiten wir den Auftrag ab, weiterzumachen in diesem Sinn, mehr noch: Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, weil die Millenniumsentwicklungsziele, die die Uno der Staatengemeinschaft gesetzt hat, eben nicht erreicht werden. Sie wissen, dass die meisten Staaten ihr Versprechen nicht einhalten - auch die Schweiz nicht -, nicht 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandproduktes für Entwicklungszusammenarbeit ausgeben. Auch wir brechen das Versprechen, das unser damaliger Bundesrat Samuel Schmid vor der Uno abgegeben hat. Wir erreichen jetzt 0,5 statt 0,7 Prozent.
Dennoch ist das ein Schritt nach vorn. Es ist dies, wie Frau Riklin vorhin zu Recht gesagt hat, ein Kompromiss, den wir hier in diesem Saal und im anderen Ratssaal erarbeitet haben. Der Bundesrat setzt mit dieser Vorlage unsere eigenen Vorgaben um. Ich bitte Sie und fordere Sie auf, jetzt nicht hinter das zurückzufallen, was wir beschlossen haben. 0,5 Prozent sind Mittelmass. Täuschen wir uns nicht: Leider sind wir bloss in der Mitte. Wir sollten aber an der Spitze stehen, wie wir beim Reichtum auch an der Spitze stehen.
Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage und steht zum 0,5-Prozent-Kompromiss, auch wenn 0,7 Prozent unser Ziel bleiben. Diese Vorlage ist ein guter Mix aus Fortsetzung von Bewährtem und Einführung von Neuem. Jedes Vierjahresprogramm muss viel Fortsetzung enthalten, weil gute Entwicklungszusammenarbeit immer mittel- und langfristig angelegt ist, wenn sie nachhaltig sein soll. Ein Vierjahresprogramm muss aber auch Innovationen enthalten, weil sich Verhältnisse ändern, wie zum Beispiel in Nordafrika, oder weil wir neue Erkenntnisse gewonnen haben, wie zum Beispiel bezüglich der Situation in fragilen Staaten.
Ich gebe das Wort jetzt weiter an meinen Fraktionskollegen Carlo Sommaruga und verlasse Sie mit der Bitte, diese Vorlage zu unterstützen.