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Müller Walter · Nationalrat · 2012-06-04

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Mit dieser Botschaft werden zum ersten Mal vier Rahmenkredite, die die internationale Zusammenarbeit der Schweiz betreffen, in einer Botschaft zusammengefasst. Die Botschaft orientiert sich an den Eckwerten des Legislaturfinanzplanes 2013-2015 mit Extrapolation für das Jahr 2016, der für die internationale Zusammenarbeit total 9,787 Milliarden Franken vorsieht. Das entsprechende Verpflichtungsvolumen beträgt insgesamt 11,35 Milliarden.

Bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit stellen sich im Wesentlichen folgende Fragen:

1. Leisten wir einen Beitrag zur Entwicklungshilfe?

2. Was haben wir erreicht?

3. Auf welche Länder fokussieren wir unsere Entwicklungshilfe?

4. Welche Ziele verfolgen wir?

5. Wie viele Mittel setzen wir dafür ein?

Ich habe die Fragen bewusst so aufgelistet, dass wir von den einfach zu beantwortenden Fragen zu den schwierigen oder, wie man auch sagen könnte, zu den umstrittensten Fragen kommen.

Die erste Frage, ob die Schweiz einen Beitrag leisten soll, kann klar mit Ja beantwortet werden. Mit Artikel 54 der Bundesverfassung haben wir einen klaren Auftrag, "zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung von Menschenrechten und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen" beizutragen. Die Schweiz ist in diesem Bereich auch seit mehr als fünf Jahrzehnten aktiv. Die zunehmende Globalisierung verpflichtet uns als international vernetztes Land zusätzlich.

Die zweite Frage, jene zu dem bisher Erreichten, ist schon etwas schwieriger zu beantworten. Oft wird diese Frage allein schon als Kritik an der Entwicklungshilfe verstanden. Wenn wir die Zukunft der Entwicklungshilfe planen, so dürfen wir uns dieser Fragestellung aber keineswegs verschliessen. Nur mit grösstmöglicher Transparenz und ungeschönter Darlegung von Erreichtem und auch Nichterreichtem sichern wir die Akzeptanz und die finanziellen Ressourcen auch in finanzpolitisch anspruchsvollen Zeiten.

Gewiss wurden in den letzten Jahrzehnten in den verschiedenen Regionen der Welt Fortschritte erzielt. So ist beispielsweise die Kindersterblichkeit deutlich zurückgegangen. Trotzdem verharren weiterhin Milliarden von Menschen in Armut. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter.

Interessanterweise haben sich Länder mit keiner oder sehr bescheidener Entwicklungshilfe besser entwickelt als Länder mit deutlich mehr Entwicklungshilfe. Die Entwicklungshilfe der internationalen Staatenwelt hat in den vergangenen Jahrzehnten leider oft nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Die Hilfe der Schweiz ist da keine Ausnahme. Sehr oft werden externe Faktoren für die mangelnde Prosperität eines Empfängerlandes als Begründung angeführt. Da diese externen Faktoren für Länder mit deutlich besserer Entwicklung praktisch gleich sind, müssen die Gründe auch bei den Projekten selbst gesucht werden. Politische Instabilität, fehlende Rechtssicherheit und mangelnde Sicherheit beim Aufbau des Staates können auch nicht mit einer pragmatischen Zusammenarbeit mit dezentralen Behörden kompensiert werden. Die regionale Zusammenarbeit braucht die nationale Absicherung; das wurde nicht immer genügend beachtet. Jahrelange Aufbauarbeit kann so durch politische Umstürze und Veränderungen vernichtet werden.

Die dritte Frage, jene betreffs der ausgewählten Länder, beantwortet der Bundesrat im Kapitel "Schwerpunkte", wo er eine geografische Schwerpunktsetzung vornimmt. Mit der von beiden Räten angenommenen Motion 06.3667 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, "Thematische und geografische Konzentration", hat das Parlament eine klare inhaltliche und geografische Bündelung verlangt. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit hat nun wiederum zwanzig Schwerpunktländer ausgewählt - dazu gehören auch die sogenannt fragilen Staaten -, obwohl sie auf Druck des Parlamentes eine Reduktion der Zahl der Staaten versprochen hatte. Dazu kommen Aktivitäten in sehr vielen weiteren Staaten. Möglicherweise gibt es gute Gründe für das Abweichen von den ursprünglichen Absichten und kann es der Bundesrat heute noch begründen; aus der Botschaft geht es aber nicht deutlich genug hervor.

Die Antwort auf die vierte Frage, jene nach den Zielen, die die Schweiz mit ihrer Entwicklungshilfe verfolgen soll, ergibt sich einerseits durch den Verfassungsauftrag, anderseits hat das Parlament auch da eine thematische Schwerpunktbildung verlangt. Die Gefahr der Verzettelung ist nach wie vor gross. Die Botschaft nennt fünf gleichrangige strategische Ziele:

1. Krisen, Konflikten und Katastrophen vorbeugen und sieüberwinden;

2. Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen für alle schaffen;

3. nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern;

4. Transition zu demokratischen, marktwirtschaftlichen Systemen unterstützen;

5. entwicklungsfördernde, umweltschonende und sozialverträgliche Globalisierung mitgestalten.

Das tönt schon nach der fast perfekten Welt. Derart hohe Zielsetzungen verlangen nach einer professionellen operativen Umsetzung, die mit einer gründlichen Analyse beginnt, die Planung international wie national koordiniert und [PAGE 896] letztlich im Ablauf die notwendige Flexibilität sicherstellt. Die Botschaft gibt dazu zu wenig vertiefte Antworten.

Die fünfte Frage, jene nach den Mitteln, die die Schweiz für die internationale Zusammenarbeit einsetzt, steht regelmässig im Zentrum der parlamentarischen Beratung. Eigentlich ist das falsch. Die Fragen nach den Zielen, der Wirkung, der Effizienz wurden im Parlament lange vernachlässigt. Es genügt nicht, wenn wir uns bei den Beratungen zu neuen Rahmenkrediten über die neuen Mittel streiten und erst im Nachhinein die mangelnde Wirkung beklagen. Hier gibt es noch Verbesserungspotenzial im Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Parlament. Die Botschaft ist sehr detailliert und umfassend, lässt aber letztlich fast alles offen. Das macht die aktive Mitgestaltung schwierig. Ein regelmässiger Dialog mit den APK könnte das Parlament wohl etwas besser an die aktuellen Fragestellungen in der internationalen Entwicklungspolitik heranführen. Hier gibt es Verbesserungspotenzial, und dazu braucht es auch keine ellenlangen Berichte, die ausser den Verfassern doch kaum jemand gründlich liest.

Mit der vorliegenden Botschaft erfüllt der Bundesrat den Parlamentsbeschluss vom Februar 2011 und erhöht die Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Der beantragte Rahmenkredit für die vier Bereiche der internationalen Zusammenarbeit erfährt damit eine überproportionale Steigerung von etwas mehr als 9 Prozent pro Jahr und kommt gesamthaft auf den Betrag von 9,787 Milliarden Franken, was dem Legislaturfinanzplan 2013-2015 mit Extrapolation für das Jahr 2016 entspricht.

Zu zahlreichen Diskussionen Anlass gab das beantragte Verpflichtungskreditvolumen von 11,35 Milliarden. Den beantragten Verpflichtungskreditüberhang von etwa 15 Prozent begründet der Bundesrat wie folgt: Der Verpflichtungskreditüberhang erlaubt eine effiziente Ausführung der Aktivitäten. Unvorhersehbare Krisen und Katastrophen können zum Abbruch von Projekten führen oder Zahlungen verzögern. Auch sollen vor Ablauf des Rahmenkredits noch längerfristige Verträge für langfristige Projekte abgeschlossen werden können. Dies verhindert einen Projektstopp, verhindert das Abwarten, bis die notwendigen Zahlungsmittel verfügbar werden, und es verschafft den Betroffenen vor Ort die notwendige Sicherheit über die Projektfinanzierung.

Die FDP-Liberale Fraktion betrachtet den vom Parlament vorgegebenen Steigerungspfad als ausserordentlich sportlich. Angesichts weiterer Begehrlichkeiten bei Verkehr und Bildung und angesichts der internationalen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen werden wir bei den jährlichen Budgets dezidiert auf die Einhaltung der Legislaturfinanzplanung achten. Ich bitte auch die Finanzkommission, dies zu tun. Bei den Beratungen in der Kommission wurde uns auch versichert, dass trotz höherem Verpflichtungskreditvolumen die Einhaltung der finanzpolitischen Vorgaben gesichert sei.

Die FDP-Liberale Fraktion hat sich stets gegen eine politisch festgelegte Quote ausgesprochen. Unser Ziel ist es vielmehr, sorgfältig ausgewählte Entwicklungsprojekte erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen. Das Parlament hat anders entschieden. Wir akzeptieren diesen Entscheid und unterstützen die beantragten Rahmenkredite. Wir fordern aber eine verstärkte Beachtung der Wirkung der Projekte und wo immer möglich eine Verknüpfung mit Rückübernahmeabkommen für abgewiesene Asylbewerber und mit weiteren Interessen der Schweiz, zum Beispiel bei der Rohstoffversorgung. Aussenpolitik ist Interessenpolitik, dazu gehört selbstverständlich die Entwicklungshilfe. Wenn das im gegenseitigen Interesse geschieht, nimmt die Wirkung zu. Für die FDP-Liberale Fraktion ist klar: Wenn wir schon viel Geld investieren, so wollen wir dies auf eine erfolgreiche Weise tun - für das Empfänger- und das Geberland.