Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-05-30
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Der bilaterale Weg steht und fällt mit der glaubwürdigen Durchsetzung des Prinzips, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Wir haben jetzt die Situation, dass mit dieser Vorlage zum ersten Mal eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen als Antwort auf neue Probleme vorgenommen worden ist, die ausserhalb eines Erweiterungszyklus stattfindet. Normalerweise wurden die flankierenden Massnahmen im Rahmen von Erweiterungen der bilateralen Verträge angepasst, jetzt zum ersten Mal ausserhalb. Das zeigt auch, dass die Ernsthaftigkeit der Probleme, die sich hier stellen und auf die Antworten gefunden werden müssen, erkannt worden ist.
Die Bekämpfung der Probleme ist meiner Meinung nach eine Notwendigkeit und ist entscheidend dafür, dass der bilaterale Weg weiterhin unterstützt wird. Man muss dabei feststellen - das ist auch für die Beurteilung der Probleme, die noch kommen werden, wesentlich -, dass jetzt hier Antworten auf Fragen gefunden worden sind, bei denen vor zwei, drei Jahren durch Ihre Vorgänger ein Handlungsbedarf noch verneint wurde. Was die Verletzung von Normalarbeitsverträgen betraf, hat man keine Sanktionen gesehen. Wir haben Vorstösse eingereicht, auch ich damals, aber man hat gesagt, das Problem könne nicht mittels Sanktionen bekämpft werden. Jetzt wird es bekämpft, was anzuerkennen ist; es gibt einen positiven Lernprozess. Dasselbe gilt für die Scheinselbstständigkeit als Problem. Es ist anzuerkennen, dass das Problem jetzt bekämpft wird. Selbst im Prozess der Kommissionsberatungen wurde noch vor Kurzem gesagt, dass die vorgängige Lohnmeldung den Abkommen widerspreche, obwohl die Österreicher die Lohnmeldungen schon lange haben. Jetzt wird das gemacht, das muss man anerkennen. Ich habe es auch begrüsst, dass Herr Bundesrat Schneider-Ammann jetzt gesagt hat, der Bundesrat unterstütze das, es werde in die Vorlage eingefügt.
Wichtig ist, dass Dinge, von denen man noch vor ein, zwei Jahren, vor einem halben Jahr gesagt hat, sie seien unmöglich, jetzt möglich geworden sind und realisiert werden. Das ist an dieser Vorlage positiv, dagegen erhebt sich auch keine Opposition mehr.
Das Problem, das jetzt auftaucht, ist das Problem der Solidarhaftung. Ich spreche hier von einem neuen Problem, das akut geworden ist und bei dem noch - im offenen Sinn - erheblicher Klärungsbedarf besteht. Hier sind Probleme in Form massiver Missbräuche aufgetaucht, auch hier müssen konsequente Antworten gefunden werden.
Es ist ein relativ neues, in der Schweiz seit der sogenannten Osterweiterung leider verschärft auftretendes Phänomen, dass über Subunternehmerketten Missbräuche ganz neuen, in der Schweiz bisher völlig unbekannten Ausmasses auftreten. Es gibt Beispiele, die besonders stossend sind, weil sie die öffentliche Hand betreffen. Wenn in Winterthur eine Kehrichtverbrennungsanlage erstellt wird, der Generalunternehmer aber über Subunternehmerketten rumänische Firmen beschäftigt, bei denen statt eines schweizerischen Mindestlohns von Fr. 22.70 gerade einmal Fr. 8.45 bezahlt werden, zeigt sich, dass ein grosses Problem im Anzug ist. Ein weiteres Beispiel kommt aus der Gemeinde Risch im Kanton Zug: Dort arbeiten ungarische Plattenleger für umgerechnet 3 Franken in der Stunde. Solche Beispiele gibt es vor allem im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Ein anderes berühmtes Beispiel ist die Schanzenpost in Bern, die Arbeiten vergibt - Asbestentsorgung, also gefährliche Arbeiten -, die dann wiederum von Unterakkordanten ausgeführt werden, von slowakischen Arbeitern, die für knapp 10 Euro pro Stunde arbeiten und sogar noch auf der Baustelle übernachten müssen. Überall sind jetzt solche Missbräuche zu sehen, die in einem neuen Ausmass auftreten. Neue Probleme muss man mit den nötigen Mitteln bekämpfen.
Herr Pelli, der für Sie ja doch eine wichtige Referenz sein sollte, hat gestern darauf hingewiesen, dass es im Tessin Bauunternehmen gibt, deren Personal - inländische Beschäftigte, teilweise auch Subunternehmer - zu korrekten Löhnen arbeitet. Aber es gibt eben auch zunehmend Unternehmen, die Aufträge vor allem deshalb übernehmen, um sie dann auszulagern, und ihre Gewinne mit zu tiefen Löhnen erzielen, die eben nur mit Lohnunterbietung erreicht werden können. Solche Unternehmen sind Gewinnmaschinen, die auf Kosten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten funktionieren. Herr Pelli hat auf ganz krasse Beispiele aus dem Tessin hingewiesen.
Das Problem ist akut. Ich habe gerade dieses Wochenende von einem Ostschweizer Bauunternehmer einen Fax zugestellt erhalten; auch die Bauunternehmen in der Ostschweiz werden mit Faxen und mit Post von Firmen bombardiert. Ich habe hier ein Beispiel von der Global Trade Swiss AG aus Vaduz, die günstige ungarische Subunternehmerarbeiten anbietet, natürlich in der Absicht, dass die Arbeiten nicht zu den hier geltenden Bedingungen ausgeführt werden, sondern zu Bedingungen, mit denen besonders leicht ein Gewinn erzielt werden kann, weil die Löhne tiefer sind.
Eine einfache, schlagende Antwort auf diese Probleme ist die sogenannte Solidarhaftung. Die Solidarhaftung ist keine Hexerei, es ist eine KMU-freundliche Massnahme, weil sie dafür sorgt, dass die schweizerischen KMU - diejenigen, die inländische Arbeitskräfte beschäftigen - eine Chance haben. Eine Chance haben sie dann, wenn die Löhne korrekt bezahlt werden müssen. Es ist eben keine Hexerei.
Wenn es darum geht, die Qualität der Bauarbeiten zu sichern - nehmen wir den Eisenleger, das alte, klassische Beispiel -, muss rechtlich gesehen mit der sogenannten Erfüllungsgarantie dafür gesorgt werden, dass die Arbeiten in Ordnung sind. Man kann sich als Generalunternehmer, als Bauunternehmer nicht einfach der Verantwortung entschlagen, wenn man Arbeiten auslagert. Man kann nicht riskieren, dass deshalb die Arbeiten nicht in Ordnung sind. Deshalb muss eine Erfüllungsgarantie geleistet werden. [PAGE 335]
Das ist nichts anderes als diese Solidarhaftung. Wenn die Garantie bestehen muss, dass die Löhne, die Arbeitsbedingungen in Ordnung sind, dann kommt es auch nicht zu diesen Missbräuchen. Andere Länder - bei einem Blick nach Osten z. B. Österreich - kennen diese Massnahmen. Ich bin deshalb auch etwas ausführlicher geworden.
Es ist nun klargeworden, auch nach dem Votum von Herrn Zanetti, dass der Weg der Kommissionsmehrheit beschritten wird und der Bundesrat sich dieses Themas noch einmal annimmt. Das muss aber in einer Art und Weise geschehen, bei der man dieses Problem nun à fond anschaut, und zwar in Richtung einer Problemlösung. Man muss dafür sorgen, dass Massnahmen getroffen werden, die auch greifen, und diese neuen Missbräuche bekämpfen. Ich meine, wenn wir das machen, dann ist das nachher auch eine Antwort, die bei der Bevölkerung dafür sorgt, dass die flankierenden Massnahmen als glaubwürdig angesehen werden.
Eine letzte Bemerkung noch - ich schliesse hier an Herrn Engler an -: Ich meine auch, dass wir im Bereiche der Kontrollen durchaus Nachholbedarf haben. Das ist nun nicht ein Thema dieser Botschaft, sondern war ein Thema in der letzten Runde der Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Dass die Kontrollen ausgebaut worden sind, trifft zu, aber jetzt sind wir bereits wieder in einem Gegenzyklus. Wenn Sie den Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen, den sogenannten Flam-Bericht, gelesen haben, wissen Sie, dass die Kontrollen bereits wieder abgebaut werden. Hier spielt leider auch der Spardruck seitens des Seco eine unheilvolle Rolle, indem die Kontrollen in verschiedenen Branchen nicht mehr so durchgeführt werden können, wie sie durchgeführt werden müssten, weil der Plafond erreicht ist, obwohl die Zahl der Meldepflichtigen ansteigt. Hier muss auch im Seco für Ordnung gesorgt werden, indem die Kontrollen eben auch so durchgeführt werden, wie es versprochen worden ist. Nachher muss man in den Kantonen dafür sorgen, dass dort, wo es eben zu Missbräuchen kommt - und Missbräuche wurden doch zuhauf festgestellt, wie der letzte Flam-Bericht gezeigt hat -, die nötigen Sanktionen, die nötigen Massnahmen getroffen werden, unter Einschluss der sogenannten Normalarbeitsverträge.